19.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Aktualisierte Bedingungen für die Einreise nach Griechenland und die Reise zu den Inseln

Die griechischen Behörden haben eine weitere Aktualisierung der Einreisebedingungen bis zum 31. Mai sowie der Regeln für die Einreise zu den Inseln veröffentlicht. Es wird die Verlängerung der Einreisegenehmigung für eine unbegrenzte Anzahl von Bürgern der Russischen Föderation, der Ukraine, Weißrusslands und 19 anderer Länder außerhalb der Europäischen Union erwähnt.

Laut einer Erklärung der Zivilluftfahrtbehörde wird die Richtlinie zur Einführung eines Einreiseverbots für Drittstaatsangehörige nach Griechenland (gilt nicht für Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) bis zum 31. Mai um 06:00 Uhr verlängert.

Diese Richtlinie (internationale Flugmeldungen) sieht vor:

Einreiseverbot für Staatsbürger von Drittländern mit Ausnahme der Länder der Europäischen Union und des Schengener Übereinkommens. Die Ausnahme bilden Passagiere aus 21 Staaten, Staatsangehörige der folgenden Länder: Australien, Nordmakedonien, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Israel, Kanada, Weißrussland, Bahrain, Neuseeland, Südkorea, Katar, China, Kuwait , Ukraine, Ruanda, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur und Thailand. „Sie betreten das Land mit allen Mitteln und mit allen Mitteln [транспортными] bedeutet „, heißt es in der Nachricht. Alle Reisenden nach Griechenland, unabhängig von ihrer Nationalität, füllen vor ihrer Ankunft im Land das PLF (Passenger Locator Form) per E-Mail aus https://travel.gov.grindem Sie Ihre Kontaktdaten in Griechenland angeben. Die Voraussetzungen für die Einreise nach Griechenland sind: Sie müssen mindestens 14 Tage vor ihrer Ankunft geimpft worden sein und eine Impfbescheinigung in Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch oder Russisch vorgelegt haben, die gemäß den öffentlich zugänglichen Richtlinien ausgestellt wurde. Die Impfbescheinigung muss den Namen der Person auf dem Reisepass, die Art des verabreichten Impfstoffs, die Anzahl der Dosen und das Datum der Verabreichung oder einen negativen PCR-Test auf Coronavirus innerhalb der letzten 72 Stunden vor der Ankunft in Griechenland enthalten. Alternativ müssen Reisende nach Griechenland über eine Bescheinigung über eine frühere durch Coronavirus verursachte Krankheit und das Vorhandensein von Antikörpern verfügen, die von einer Regierungsbehörde ausgestellt wurden. Die Voraussetzungen (Impfstoff, negatives Testergebnis oder Krankenschein) für die Einreise nach Griechenland gelten für Kinder ab fünf Jahren. Alle internationalen Passagiere werden bei ihrer Ankunft einem Schnelltest gemäß dem im Passagiersuchformular angegebenen Verfahren unterzogen. Bei positivem Testergebnis ist die Quarantäne 14 Tage gültig.

Alle diese Dokumente können in Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch oder Russisch sein. Sie müssen von einer Regierungsbehörde ausgestellt werden und den örtlichen Gesetzen entsprechen.

Alle, die nach Griechenland kommen, müssen die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der im Land geltenden Pandemie einhalten.

Griechenland öffnete seinen Tourismusmarkt ab dem 14. Mai für ausländische Touristen und erlaubte ab diesem Datum auch die Bewegung seiner eigenen Bürger zwischen Regionen des Landes, einschließlich der Inseln. Das Land hat immer noch Beschränkungen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Insbesondere ist es erforderlich, drinnen und draußen eine Schutzmaske zu tragen. Das Land hat eine Ausgangssperre von 00:30 bis 05:00 Uhr (die Polizei hat jedoch seit Anfang Mai die Augen vor Verstößen gegen Nachtbeschränkungen verschlossen).

Anweisungen für Inlandsflüge auf der Insel

Bis Montag, 31. Mai 2021, gelten für Passagiere auf Inlandsflügen auf der Insel die folgenden Regeln.

Insbesondere müssen alle Passagiere auf Inlandsflügen mit Inselhüpfen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

Schließen Sie beide Impfphasen mindestens 14 Tage vor Reiseantritt ab und legen Sie eine über die Website ausgestellte Impfbescheinigung vor Öffentlicher Dienst… Bei Ausländern, die aus dem Ausland anreisen, müssen mindestens 14 Tage Impfung gegen das COVID-19-Coronavirus verstrichen sein und sie müssen eine Impfbescheinigung in Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch oder Russisch vorlegen, die von einer Regierungsbehörde in Übereinstimmung mit dieser ausgestellt wurde mit der aktuellen Gesetzgebung des Wohnsitzlandes. Die Impfbescheinigung enthält den Namen der Person, die Art des Impfstoffs und die Anzahl der Dosen, die sie erhalten hat. In den letzten 72 Stunden vor Ihrer geplanten Reisezeit wurde ein negativer Labortest für COVID-19 mittels PCR (oraler oder nasopharyngealer Tupfer) oder innerhalb der letzten 24 Stunden vor der geplanten Reise ein schneller Coronavirus-Antikörpertest (schneller COV-Antigen-Test) durchgeführt Zeit. Ausländer aus dem Ausland können ein negatives Testzertifikat in Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch oder Russisch vorlegen. ein negatives Selbsttestergebnis (Selbsttest) innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Reisezeit haben und dies mit einem entsprechenden Zertifikat auf Papier bestätigen. Die Bestätigung des Ergebnisses erfolgt durch die Erklärung der Selbsttestergebnisse für COVID-19, dessen Ausfüllformular auf der Seite angegeben ist https://self-testing.gov.gr/covid19-self-test-print.pdf in Griechisch und Englisch. eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Passagier ein Coronavirus hatte, das zwei bis neun Monate nach der Krankheit gültig ist.

Die oben genannten Verpflichtungen gelten für Minderjährige ab fünf Jahren.

Eine negative Diagnose des PCR-Tests und des Express-Tests wird durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats in gedruckter oder elektronischer Form bestätigt. Wenn diese Kontrollen im Ausland durchgeführt wurden und zum Zeitpunkt des Einsteigens in das Flugzeug gültig sind, werden die entsprechenden Zertifikate unter denselben Bedingungen akzeptiert, unter denen die Einreise nach Griechenland gestattet war.

Die Überprüfung der oben genannten Dokumente wird von Mitarbeitern der Fluggesellschaft während des Einsteigens durchgeführt.

Passagiere und Besatzungsmitglieder sind verpflichtet, andere Maßnahmen zur Vorbeugung und Behandlung von Coronavirus-Fällen (obligatorische Verwendung einer Maske) einzuhalten, die auf der Website des Zivilluftfahrtdienstes vor dem Einsteigen, während der Reise sowie während der Fahrt veröffentlicht werden Ausschiffung von Passagieren.





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