24.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Erteilung einer vorübergehenden AMCA zur Impfung hat begonnen

Eine gemeinsame Ministerentscheidung zur Festlegung einer spezifischeren Kategorie von Personen, an die eine vorläufige AMKA-Nummer (Π.Α.Μ.Κ.Α.)) ausgestellt werden kann, wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Die Entscheidung, eine spezifischere Kategorie von Begünstigten für die Ausstellung eines vorläufigen AMKA festzulegen, wird im Amtsblatt veröffentlicht, in dem auch der Prozess und die technischen Einzelheiten seiner Erbringung und seines Übergangs beschrieben werden.

In Übereinstimmung mit dem im Amtsblatt veröffentlichten gemeinsamen Ministerialbeschluss 2981/2021 werden die Bedingungen und das Verfahren für die Zuweisung einer vorübergehenden Sozialversicherungsregistrierungsnummer (Π.Α.Μ.Κ.Α.)) an bestimmte Gruppen beschrieben für:

Planung der Impfung gegen das Coronavirus COVID-19, Ausstellung eines Impfzertifikats gemäß den Artikeln 55 und 57 des Gesetzes 4764/2020 (A ‚256), Erhalt von Selbstdiagnosetests zur Bekämpfung der COVID-19-Coronavirus-Krankheit (Selbsttest) gemäß Artikel 2 des Gesetzes 4790/2021 (A ’48), Registrierung des Selbsttestergebnisses für die Ausstellung eines Testergebnisberichts gemäß COVID-19-Coronavirus (Selbsttest) gemäß Artikel 27 des Gesetzes 4792/2021 (A ’54) .

Wer kann eine temporäre AMKA-Nummer bekommen

Asylsuchende und Drittstaatsangehörige, die einen Asylantrag stellen, sowie unbegleitete Minderjährige, Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die über einen von einer griechischen Behörde ausgestellten Ausweis verfügen, Drittstaatsangehörige, die in Untersuchungshaftanstalten inhaftiert sind Ausländer (Pre-KEKA) oder andere Polizeidienste gemäß der Rückführungsrichtlinie 2008/115 / EG, für die die Abschiebungs- oder Rückführungsentscheidungen getroffen wurden, unabhängig davon, ob sie internationalen Schutz beantragt haben oder nicht. inhaftierte griechische Staatsbürger oder Ausländer in Gefängnissen oder Haftanstalten. Bereitstellung von Π.Α.Μ.Κ.Α. In den oben beschriebenen Fällen erfolgt dies, wenn sie keine Registrierungsnummer für die soziale Sicherheit (Α.Μ.Κ.Α.) oder keine Nummer für die befristete Auslandsversicherung und den medizinischen Dienst (Π.Α.Α. Υ.Π.Α) haben .).

Die vorstehenden Absätze gelten auch für Eltern oder Einzelpersonen dieser spezifischeren Kategorien, die das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind haben, das kein AMKA oder Π.Α.Α.Υ.Π.Π.Α hat.

Im Anhang unten – Gemeinsame Ministerentscheidung Nr. 2981/2021-Government Gazette 2197 / Β / 26-5-2021





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