23.04.2024

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Maria Zakharova widerlegt Informationen über Änderungen bei der Erlangung von Pässen

Wichtige Informationen erschienen heute Morgen in den maßgeblichen russischen Medien. Es betraf die Änderung beim Empfang von Pässen durch Russen, und unsere Veröffentlichung beeilte sich, sie ihren Lesern zu übermitteln.

Wie sich herausstellte, entsprechen die Informationen, gelinde gesagt, nicht der Realität, über die gemeldet Maria Sacharowa, offizielle Vertreterin des russischen Außenministeriums. Hier ist ihr vollständiger Kommentar zu dem, was passiert ist.

Im Zusammenhang mit den jüngsten Medienberichten über das angeblich geänderte Verfahren zur Ausstellung ausländischer Pässe durch Bürger, die außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation leben, möchten wir Sie darüber informieren, dass das Verfahren zur Ausstellung und Ausstellung ausländischer Pässe durch das Bundesgesetz Nr. 114-FZ vom 15.08.1996 „Über das Verfahren zur Ausreise aus der Russischen Föderation und zur Einreise in die Russische Föderation.“ Gemäß diesem Dokument werden für Bürger der Russischen Föderation, die außerhalb der Russischen Föderation leben, ausländische Pässe von diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Russischen Föderation im Ausland ausgestellt, und an diesem Verfahren hat sich nichts geändert. Das russische Außenministerium und die russischen konsularischen Vertretungen im Ausland tun unter den aktuell schwierigen Umständen alles, um Mitbürger mit ausländischen Pässen rechtzeitig zu dokumentieren.

Die in den Medien erschienenen Berichte über die angeblich beschlossenen Änderungen dieser Anordnung entsprechen nicht der Realität und werden durch eine unzureichend sorgfältige Untersuchung der neuen Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums Russlands über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für die Erteilung ausländischer Pässe auf dem Territorium der Russischen Föderation, die am 30. Mai dieses Jahres in Kraft treten.

Dieses Dokument ermöglicht es im Ausland lebenden und vorübergehend im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation ankommenden Bürgern, einen Ersatzpass bei der Migrationsabteilung der Gebietskörperschaften des Innenministeriums Russlands zu beantragen. Gleichzeitig müssen Sie, wenn Sie einen gültigen ausländischen Reisepass besitzen, keinen inländischen Reisepass vorab ausstellen. Diese Maßnahme soll die Rechte unserer außerhalb der Russischen Föderation lebenden Bürger gewährleisten und ihnen eine unverzügliche Rückkehr in ihr Land ihres ständigen Wohnsitzes ermöglichen.





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