25.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Eine Geldstrafe von 5.000 Euro für das Versenden von Werbebotschaften des Unternehmens

Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten verlangte von einem Unternehmen eine Geldstrafe von 5.000 Euro für das Versenden von Werbebotschaften ohne Zustimmung der Empfänger.

Wie bekannt wurde, wurden Beschwerden über das Unternehmen und seine aggressive Werbepolitik bei einer unabhängigen Stelle eingereicht. Bürger beschwerten sich, dass das Unternehmen trotz wiederholter Aufforderungen, ihre Daten aus einer bestimmten Mailingliste zu entfernen und ihnen keine Nachrichten mehr zu senden, weiterhin „so tat, als würde nichts passieren“. 78 Bürger haben sich beworben.

Gleichzeitig verwies die Unternehmensleitung auf technische Probleme (Unmöglichkeit, Bürgerdaten aus dem System zu löschen). Daher wurde die Verbreitung von Nachrichten zur Bewerbung des Produkts fortgesetzt.

Insbesondere wurde ein Duplikat der Anschrift des Antragstellers in der E-Mail-Datenbank erstellt. Dieser technische Fehler sei entdeckt und behoben worden, so dass er in Zukunft nicht mehr auftritt, teilte das Unternehmen mit.

Die Untersuchung wurde vom Amt für den Schutz personenbezogener Daten durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass es „78 weitere Fälle der Vernachlässigung des Rechts auf Entfernung personenbezogener Daten aus der Mailingliste“ gab. So stellte sich heraus, dass das Unternehmen in der Praxis nicht über die erforderlichen Verfahren verfügte, um die Löschung von Daten sicherzustellen, um die Anforderungen des ΓΚΠΔ (Γενικός Κανονισμός για την Προστασία των Δεδομένων) zu erfüllen und die Rechte der Bürger zu wahren personenbezogene Daten schützen.

Aus diesem Grund war das Amt der Auffassung, dass ein Verstoß gegen das Gesetz vorlag. Die Geldstrafe wurde eingezogen.





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