Ab Donnerstag, 1. Juli 2021, haben alle gemeldeten ungeförderten Arbeitslosen mehr Zeit, ihre Arbeitslosenkarte zu verlängern, da diese statt einer Frist von fünf Werktagen vor oder nach dem voraussichtlichen Ablaufdatum der Karte von bis zu 20 Kalendertagen „erneuert“ werden kann .
Für Arbeitslosenkarten, die am 1. Juli 2021 auslaufen, gilt die neue 20-Tage-Frist, die nun ab 12. Juni 2021, also bis zu 20 Kalendertage vor dem vorgesehenen Ablaufdatum, verlängert werden kann. Angemeldete Arbeitslose erhalten innerhalb von 20 Tagen drei Erinnerungsnachrichten an die Pflicht zur Erneuerung der Arbeitslosenkarte.
Für einen reibungslosen Übergang in die neue Verlängerungsperiode im Juli und August 2021 gilt nach Ablauf der Arbeitslosenkarte eine zusätzliche Frist von 5 Werktagen.
Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung erfolgt durch:
• Einheitliches digitales Portal der öffentlichen Verwaltung gov.gr.
• OAED-E-Dienste.
• Anwendung für Mobiltelefone und Tablets OAEDapp.
• Bürgerservicezentren (KEP).
Wir erinnern Sie daran, dass die Arbeitslosenkarte ab dem Datum der Erstregistrierung oder der letzten Verlängerung ein Vierteljahr gültig ist und in diesem Fall erneuert werden muss. Am Ende des Verlängerungszeitraums wird die Karte automatisch gekündigt. In diesem Fall können Bürger einen neuen beantragen.
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