19.04.2024

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Griechenland: 60 % derjenigen, die Steuererklärungen abgegeben haben, zahlen keine Steuern

Die ersten Steuererklärungen wurden bereits abgegeben, auf dieser Grundlage hat das unabhängige Finanzamt Griechenlands eine Gewinn- und Verlustrechnung für das Vorjahr erstellt.

Insbesondere wurden bis gestern 123 329 Meldungen eingereicht, die meisten davon ohne Einkommen. Dies liegt daran, dass auf 60 % der bisher abgegebenen Erklärungen keine Steuer erhoben wird.

Dieser Prozentsatz ist extrem hoch und ist hauptsächlich auf Änderungen der Sätze und Steuertarife zurückzuführen. Anzumerken ist, dass Selbständige bei Einkommen bis 10.000 € zunächst mit 9 % besteuert werden, während für sie auch der Steuervorschuss (von 100 % auf 55 %) reduziert wurde, so dass die meisten sie erhalten entweder eine Steuerrückerstattung oder zahlen überhaupt keine zusätzlichen Steuern.

Im entsprechenden Zeitraum des vergangenen Jahres wurden laut AADE 1.784.632 Steuererklärungen abgegeben, dann aber am 15. April die Abgabe der Steuererklärungen eröffnet.

Eine erste Analyse der Steuererklärungen zeigt, dass bereits 37.779 Steuerpflichtige mit Mieteinnahmen ihre Steuererklärung beantragt haben, sowie 7.396 Selbständige.

Eine Prüfung der verbleibenden 123.329 Ansprüche führt zu folgenden Schlussfolgerungen:

22,6% der Steuerzahler müssen auf die im Vorjahr erzielten Gewinne zusätzliche Steuern zahlen. Insbesondere bei 36.914 Steuerpflichtigen wird das Ergebnis der Deklaration belastet, der Gesamtsteuerbetrag beträgt 17,1 Millionen Euro. Die durchschnittliche Steuer auf diese Erklärungen beträgt 464 EUR. 59,4% der Steuerzahler zahlen keine zusätzlichen Steuern an den griechischen Staat. Insgesamt sind 96 988 von 123329 Steuererklärungen steuerfrei. Für 17,99 % der Steuerzahler bzw. 29.371 natürliche Personen wurde eine Steuerrückerstattung von bis zu 216 € erhalten. Insgesamt zahlen 77,4 % der Steuerzahler, die eine Erklärung abgeben, keine zusätzlichen Steuern und erhalten keine Steuerrückerstattung. Wirtschaftsprüfer schätzen, dass in diesem Jahr der Prozentsatz der Steuerzahler, die eine Steuerrückerstattung erhalten oder keine zusätzliche Steuer zahlen, mit rund 75 % hoch sein wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Jahr möglich ist, die Einkommensteuer für natürliche und juristische Personen in acht gleichen monatlichen Zahlungen zu zahlen, von denen die erste Ende Juli sein wird. Wer möchte, kann jedoch bis zum 27. August kostenlos eine Erklärung abgeben, indem er die ersten beiden Monatsraten bezahlt. Personen, die vor dem 28. Juli eine Steuererklärung abgegeben und die Steuer vor dem 30. Juli pauschal entrichtet haben, erhalten einen Rabatt von 3%. Es wird darauf hingewiesen, dass die letzte Rate für die Einkommensteuer im Februar 2022 gezahlt wird.

Aus der Erstattungsberechnung kann sich eine Zahlungspflicht (Sollsaldo) oder ein Anspruch auf Steuererstattung (Habensaldo) ergeben. Ab 2018 gilt bei gemeinsamer Ehegattenerklärung die Steuerbescheinigung bzw. die Steuerrückerstattung für jeden Ehegatten separat und es erfolgt keine Aufrechnung von Soll- und Habenbeträgen zwischen den Ehegatten.





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