20.04.2024

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Einreisebeschränkungen für ausländische Staatsbürger nach Griechenland bis 26. Juni verlängert

Die griechische Zivilluftfahrtbehörde (CAA) hat die Notams für Reisende aus dem Ausland sowie für Passagiere auf Inlandsflügen zu den griechischen Inseln erweitert. Die Richtlinien wurden erweitert, um die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie einzudämmen.

Die Richtlinie wurde bis Samstag, 26. Juni 2021, 6:00 Uhr verlängert.

Die Regeln sind wie folgt:

Die Einreise nach Griechenland ohne Quarantäne bei der Ankunft ist nur für Passagiere aus der Europäischen Union und dem Schengen-Raum erlaubt. Darüber hinaus sind Reisende aus folgenden Nicht-EU-Ländern von der Quarantäne ausgenommen:

Australien, Albanien, Bahrain, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Kanada, China, Israel, Kuwait, Libanon, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Katar, Russland, Ruanda, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Südkorea, Thailand, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan.

Alle Reisenden, die in Griechenland ankommen, müssen am Tag vor der Ankunft ein Passenger Location Form (PLF) an https://travel.gov.gr einreichen und eines der folgenden drei Dokumente (Covid-19) haben:

ein offizieller Impfausweis, der bestätigt, dass seit der vollständigen Impfung gegen Covid-19 14 Tage vergangen sind; negatives PCR-Ergebnis (in Griechisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch oder Russisch) weniger als 72 Stunden vor Ankunft; eine Genesungsbescheinigung (in Griechisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch oder Russisch), aus der hervorgeht, dass sich die Person in den letzten neun Monaten vom Coronavirus erholt hat.

Für alle Passagiere über 12 Jahren sind Dokumente erforderlich.

An den Ankunftsflughäfen werden selektive Expresstests durchgeführt. Bei einem positiven Testergebnis werden die Passagiere für 10 Tage unter Quarantäne gestellt. Wenn der Passagier geimpft ist, wird eine Quarantäne für 7 Tage eingerichtet. Um die Quarantäne am letzten Tag zu verlassen, müssen Sie sich einem PCR-Test unterziehen.

In Übereinstimmung mit bereits bestehenden Richtlinien der Fluggesellschaften werden ständige Einwohner aus Albanien, Japan und dem Libanon in die Liste der Drittstaatsangehörigen aufgenommen, die nach Griechenland einreisen dürfen.

Die Anweisungen wurden auch für Passagiere auf Inlandsflügen zu den Inseln erweitert. Notizen mit Anweisungen bis 26. Juni verlängert. Alle Passagiere müssen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

mindestens 14 Tage vor der Reise eine Impfbescheinigung mit Angabe des Namens, der Art des Impfstoffs und der Anzahl der Dosen ausstellen lassen; einen negativen PCR-Test innerhalb der letzten 72 Stunden durchführen lassen (Papierzertifikat); bestätigen Sie das übertragene Coronavirus 2-9 Monate vor der Reise; in den letzten 24 Stunden einen negativen Selbsttest haben.

Alle Ergänzungen und Änderungen der Hinweise gelten ab dem heutigen Samstag, 19.06.2021.





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