Die Öffnungszeiten der Supermärkte werden aufgrund der Heiligen Dreifaltigkeit nicht geändert, da der Montag, der 21. Juni, nicht für alle Mitarbeiter ein gesetzlicher Feiertag ist.
Insbesondere die im Gemeinsamen Ministerialbeschluss (JMD) festgelegten Öffnungszeiten der Supermärkte am Montag (21.06.) sind die gleichen wie an anderen Werktagen. Das heißt, Lebensmittelgeschäfte haben die Möglichkeit, von 07.00 bis 22.30 Uhr zu arbeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der Käufer in den Einzelhandelsgeschäften seit dem letzten Samstag, dem 19. Juni, verringert hat: auf 1 pro 16 m². (im Vergleich zu 1 pro 25 m² wie zuvor angegeben), um eine Überfüllung zu vermeiden.
Was ist mit Banken, Tankstellen und Apotheken?
Die Banken bleiben am Montag geschlossen und die meisten Geschäfte haben wie gewohnt geöffnet. Apotheken und Tankstellen arbeiten nach dem aktuellen Fahrplan gemäß den jeweils spezifischen Bestimmungen.
Gleichzeitig verkehren die öffentlichen Verkehrsmittel im Sonn- oder Feiertagsfahrplan.
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