19.04.2024

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Ermordung eines 13-jährigen Mädchens in Wien, inhaftierte Afghanen, die auf den Flüchtlingsstatus warten

Der Mord an einem 13-jährigen Mädchen in Wien, dessen Leiche von Unbeteiligten auf der Straße gefunden wurde, erschütterte das Land. Die Behörden denken darüber nach, die Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen zu verschärfen.

Die Polizei nahm zwei Verdächtige fest – es stellte sich heraus, dass es sich um Männer aus Afghanistan im Alter von 16 und 18 Jahren handelte. Gegen einen von ihnen konnte bereits ermittelt und vor Gericht gestellt werden – wegen Gewaltdelikten und wegen Drogendelikten. Die jungen Männer wurden am Tag nach der Tat von Beamten des Landeskriminalamtes Wien in Zusammenarbeit mit Beamten des Arbeitskreises Straßenkriminalität festgenommen.

Am Sonntag, 26. Juni, wurde im Raum Wien-Donaustadt die Leiche einer Teenagerin gefunden. Bereits bei der Erstuntersuchung, bei einer Fülle von Hämatomen, schloss die Polizei einen gewaltsamen Tod nicht aus und die Untersuchung ergab, dass das Mädchen erwürgt wurde. Gleichzeitig ereignete sich der Tod nicht an dem Ort, an dem Passanten sie fanden, sondern höchstwahrscheinlich in einer Wohnung oder einem Haus.

Am selben Tag veröffentlichte die Polizei eine Beschreibung der Teenagerin und ihrer Kleidung, aufgrund derer die Eltern gefunden wurden. Sie identifizierten das Mädchen und sagten, dass die Familie in Tulln (Niederösterreich) wohne und die Tochter in die zweite Klasse des Gymnasiums gehe.

Bei den Ermittlungen und Befragungen der Bekannten des Kindes fiel der Verdacht auf zwei inhaftierte Afghanen im Alter von 16 und 18 Jahren. Ob sie die ermordete Frau zuvor kannten, ist noch nicht bekannt. Laut Polizeisprecherin Barbara Gass „wird noch ermittelt“. Inzwischen laufen die Ermittlungen auf Hochtouren und alle Details des Verbrechens werden enthüllt.

Der öffentlichkeitswirksame Mord an einem Mädchen droht sich in eine Revision hin zu verschärften Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen in Österreich zu verwandeln. Die Festgenommenen sind Afghanen, die auf den Flüchtlingsstatus warten. Wie sich während der Ermittlungen herausstellte, waren sie mit der ermordeten Frau auf einer Party und nahmen Drogen, woraufhin die Leiche des vergewaltigten Mädchens auf der Straße lag.

Sebastian Kurz, österreichischer Bundeskanzler, war wütend über die Nachricht von dem Verbrechen. Er nannte Wahnvorstellungen und „falsche Toleranz“ psychologische Spekulationen über die möglichen traumatischen Erfahrungen der mutmaßlichen Mörder und die elterliche Verantwortung für den Tod einer Tochter. Kurz sagte, die Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen müssten überprüft und so weit wie möglich verschärft werden:

„Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen zu uns kommen, sich für schutzbedürftig erklären und dann in Österreich grausame, barbarische Verbrechen begehen … __ Wir brauchen ein klares, konsequentes Vorgehen gegenüber Kriminellen, Menschen, die in unserem Land Gewaltverbrechen begehen , besonders wenn Frauen oder Kinder die Opfer sind.“

Nach offiziellen Angaben wurde dem 18-jährigen Kriminellen vor 3 Jahren der Staatsschutz entzogen, seine Berufung ist jedoch noch anhängig. Die Sozialdemokratische Partei fordert seine sofortige Abschiebung. Der Antrag des zweiten Häftlings auf Flüchtlingsstatus ist anhängig. Das Innenministerium hat bereits zugesagt, ihn abzuschieben, wenn die Ermittlungen seine Beteiligung an der Tat bestätigen.

Aber es stellt sich die Frage: Seit wann ist die Abschiebung eine Strafe für ein schweres Verbrechen? Ist es nicht gerechter, die Kriminellen zunächst zu verurteilen und ihnen eine angemessene Strafe aufzuerlegen und sie erst nach ihrer Verbüßung abzuschieben? Oder werden ähnliche Straftaten, die sie in Zukunft in einem anderen Land begangen haben, den österreichischen Strafverfolgungsbehörden kein Kopfzerbrechen mehr bereiten, und diesen Zahlen droht nur eine erneute Abschiebung? Dies ist jedoch die Meinung des Autors und die rhetorischen Fragen. Ich bin kein Anwalt und möglicherweise verstehe ich unter dem Einfluss von Emotionen etwas nicht …





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