20.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Ab 5. Juli behördliche Maßnahmen: Aufnahme von Geimpften und Ungeimpften

Die Entscheidung über neue Notfallmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor COVID-19, die ab Montag, 5. Juli, im ganzen Land wirksam werden, wird im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Maßnahmen beinhalten die ersten „Boni“ für die Geimpften und erklären, wo die Ungeimpften getestet werden müssen.

Die Botschaft der Regierung lautet: Das Land wird nicht mehr geschlossen, den Geimpften werden ihre Rechte nicht wegen des „Haufens von Impfgegnern“ entzogen.

Adonis Georgiadis hat im Fernsehen seine eigenen gepostet Nachricht an Ungeimpfte: „Wenn manche Leute sich nicht impfen lassen wollen und denken, dass sie den Winter über zu Hause bleiben und Geld bekommen, liegen sie falsch.“ Er betonte, dass das Land nicht wieder schließen werde, um ein paar Ungeimpfte zu schützen.

Letzte Woche wurden die ersten Prämien für die Geimpften bekannt gegeben, bei denen ein grüner Pass (ausgestellt an einen vollständig Geimpften) freien Zugang bedeutet und diejenigen, die geimpft wurden, auf eigene Kosten einen Test ablegen müssen.

Letzte Woche kündigte sie die Aufteilung der Gastronomiebetriebe in gemischte und saubere Zonen (nur für Geimpfte) sowie die Pflicht zur Vorlage eines grünen Passes für Schiffsreisen an. Oder optional ein PCR-Test oder ein Schnelltest für Ungeimpfte.

Inselentscheidung wird ab morgen in Kraft treten, und die Entscheidung über das „zweistufige System“ – ab 15. Juli (Gastronomiebetrieb in 2 Zonen). Ab morgen wird das System jedoch in offenen Nachtunterhaltungsbereichen eingesetzt.

Es sei darauf hingewiesen, dass der stellvertretende Innenminister Stelios Petsas in seiner heutigen Erklärung die Möglichkeit nicht ausschloss, einen negativen Test oder einen grünen Pass zu verlangen, um von der Präfektur in die Präfektur zu wechseln.

Details zu den Maßnahmen, die nächste Woche in Kraft treten:
Das Amtsblatt der Regierung veröffentlichte einen Gesetzesbeschluss, der alle angekündigten Änderungen in Bezug auf den Betrieb von Unterhaltungszentren, Restaurants, Kultureinrichtungen sowie Änderungen des Reisens mit Schiffen, Flugzeugen und Bussen von KTEL enthält.

In Bezug auf öffentliche Dienstleistungen (die Arbeit von Beamten des öffentlichen Dienstes) wird festgestellt, dass der Dienst an der Öffentlichkeit vorzuziehen ist, jedoch nicht ausschließlich nach dem geplanten Empfang, immer unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen und einem Verhältnis von 1 Person pro 16 qm.

So funktionieren geschlossene Kinos
Im Hinblick auf den Betrieb geschlossener Kinos (zwölfmonatiger Betrieb) und aufgrund entsprechender Ankündigungen wird darauf hingewiesen, dass am Eingang vorzulegen ist:

a) Impfbescheinigung;

oder

b) negativer Labortest auf Coronavirus, durchgeführt durch PCR durch Entnahme eines Nasen-Rachen-Abstrichs innerhalb der letzten 72 Stunden vor der geplanten Zeit des Besuchs eines Veranstaltungsortes;

oder

c) Schnelltest zum Nachweis des Coronavirus-Antigens, durchgeführt innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Besuchstermin;

oder

d) Selbsttest, durchgeführt innerhalb von 24 Stunden vor dem Besuch.

Eine negative Diagnose eines Labortests mittels PCR und eines Expresstests zum Antigennachweis wird durch die Vorlage des entsprechenden Zertifikats und die Diagnose des Selbsttests durch das Vorzeigen des Zertifikats „COVID-19: Δήλωση αποτελέσματος Selbsttest / Selbsttest-Erklärung“ (https://self-testing.gov.gr / covid19-self-test-print.pdf). Jene. Erklärung (verantwortliche Erklärung) über das Ergebnis der Selbstprüfung, elektronisch registriert oder handschriftlich;

oder

c) 30 Tage nach dem ersten positiven Test ausgestellte Krankheitsbescheinigung (Gültigkeit des Dokuments bis 180 Tage).

Was passiert mit Nachtclubs
In Bezug auf die Arbeit von Nachtclubs wird angekündigt, dass ab dem 2. Juli Nachtlokale (Discos), die sich auf offenen Gebieten befinden, einschließlich solcher mit versenkbarem Dach, unter folgenden Bedingungen in Betrieb gehen:

Fülle 25%. Am Eingang unbedingt vorlegen:

a) Impfbescheinigung; oder

b) Bestätigung eines negativen Ergebnisses für das COVID-19-Coronavirus-Antigen (Schnelltest) innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit der Veranstaltung. Eine negative Diagnose des Antigen-Schnellnachweistests wird durch die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats bestätigt, oder

c) Krankheitsbescheinigung, ausgestellt dreißig (30) Tage nach dem ersten positiven Test, gültig bis zu einhundertachtzig (180) Tage danach.

Transport
Der öffentliche Verkehr verkehrt in begrenzter Häufigkeit, um einen ausreichenden Verkehr insbesondere während der Arbeitszeit der Mitarbeiter zu gewährleisten, und auf jeden Fall mit einer maximalen Auslastung von 65% in öffentlichen Bussen (KTEL-Stadtbusse usw.), privaten Bussen, öffentlichen Verkehrsmitteln unter der Zuständigkeit von OASA SA und OASTH SA , Fahrzeuge der „festen Bewegung“ unter der Zuständigkeit von STASY SA, Aufzüge (Seilbahnen).

Intercity KTEL und Züge werden mit einer maximalen Auslastung von 85% betrieben. Betrieb von Touristenbussen (offener oder geschlossener Typ) mit einer maximalen Auslastung von 85%.

Transport auf dem Seeweg
Die Auslastung von Passagier- und Autofähren beträgt bis zu 80 % der Gesamtzahl der Passagiere an Bord bzw. bis zu 85 % dieser Zahl, wenn sich Kabinen auf dem Schiff befinden. Die Abdeckung der Sitze vom Typ BC beträgt 50 %.

Die Kabinen von Passagieren und Besatzungsmitgliedern können bis zu 4 Personen beherbergen, wenn es sich entweder um Ehegatten / Lebensgefährten, Verwandte ersten oder zweiten Verwandtschaftsgrades oder Behinderte in Begleitung handelt, ansonsten – 2 separate Passagiere bzw. Besatzungsmitglieder.

Außerdem beträgt die Belegung von Passagierfahrzeugen auf Hochgeschwindigkeits-, Passagier-Hochgeschwindigkeits- und Passagier-Tragflächenbooten 80% der Gesamtzahl der Passagiere auf den Schiffen, wenn sie über HEPA-Filter (High Efficiency Particulate Air) verfügen und zertifiziert sind.

Das Einsteigen von Passagieren auf Schiffen sowie Seetaxis von den Häfen des griechischen Festlandes zu den Inseln und zwischen den Inseln ist erlaubt, wenn:

aa) die Passagiere mindestens 14 Tage nach der Impfung bestanden haben und die entsprechende Bescheinigung vorlegen müssen, oder

ab) einen negativen PCR-Test (innerhalb der letzten 72 Stunden vor der geplanten Reisezeit) haben oder innerhalb der letzten 48 Stunden vor der geplanten Reisezeit einen Express-Test (Express) durchgeführt haben.

ac) eine 30 Tage nach dem ersten positiven Test ausgestellte und 180 Tage gültige Krankheitsbescheinigung nachweisen.

Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren können reisen, indem sie 24 Stunden vor der geplanten Reisezeit einen wöchentlichen Selbsttest durchführen.

Ausnahmen:

ba) Fahrgäste, die zu geschäftlichen Zwecken täglich zwischen verschiedenen Regionalbüros reisen, können ihre Fahrten durch einen wöchentlichen Selbsttest antreten;

bb) Fahrgäste, die mit einer Fähre zwischen den Inseln der gleichen Regionalabteilung reisen, können nach einem Selbsttest reisen.

bc) Passagiere, die auf den Fährlinien Perama-Paluquia-Salamina, Perama-Megaridos-Faneromeni-Salamina, Rio Antirrio, auf Fähren vom Festland nach Euböa sowie auf den Fährlinien Poros-Gautis-Galati, Galatas, Galatas reisen, Ammouli Chalkidiki kann reisen, indem es 24 Stunden vor der geplanten Reisezeit einen Selbstdiagnosetest (Selbsttest) durchführt.

c) Um Passagiere von Häfen auf dem griechischen Festland zu den Inseln und umgekehrt zu besteigen, muss in jedem Fall der in Anhang 1 der COVID-19-Präventions- und Kontrollmaßnahmen für Passagiere aufgeführte Gesundheitsfragebogen vor dem Einsteigen ausgefüllt werden.

Informationen auf der Website des Ministeriums für Schifffahrt und Inselpolitik https://www.ynanp.gr/el/.

Tourismus

Die Verifizierung erfolgt durch die Fluggesellschaften beim Ticketkauf und dem Anhängen digitaler Zertifikate.

Reisende, die in Griechenland ankommen, müssen an den Kontrollpunkten das elektronische Passagierunterbringungsformular (PLF) vorlegen, das über das Webportal https://travel.gov.gr ausgestellt wird.

Wenn ein Ausländer eine Bescheinigung in einer anderen Sprache als Griechisch oder Englisch vorlegt, verbleibt die Kontrolle bei der Fluggesellschaft.

Passagiere und Besatzungsmitglieder sind verpflichtet, vor dem Einsteigen, während der Reise sowie beim Aussteigen von Passagieren andere COVID-19-Coronavirus-Präventions- und Schutzmaßnahmen einzuhalten, die auf der Website des Zivilluftfahrtdienstes https://www.ypa.gr veröffentlicht sind.

Wenn der Beifahrer keine Maske trägt, darf er nicht in das Fahrzeug einsteigen.

Sport
Die Anwesenheit von Zuschauern in Stadien ist bei Sportspielen in Höhe von 50 % der Tribünenkapazität erlaubt, wenn:

a) Zuschauer mindestens 14 Tage nach der Impfung gegen das Coronavirus vergangen sind und einen Nachweis erbracht haben, oder

b) innerhalb von 24 Stunden vor der angesetzten Spielzeit ein negatives Selbsttestergebnis erhalten hat. Das Ergebnis des Selbsttests wird durch die Vorlage des entsprechenden Zertifikats (Plattform selftesting.gov.gr) bestätigt oder

c) Nachweise dafür erbringen, dass die Person an Covid erkrankt ist. Das Zertifikat wird 30 Tage nach dem ersten positiven Test ausgestellt und ist danach 180 Tage gültig.





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