25.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Beachtung! Am vergangenen Tag wurden neue Maßnahmen im Bereich Gastronomie und Transport eingeführt

Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung und des Verkehrs sind am vergangenen Tag eine Reihe neuer Maßnahmen in Kraft getreten. Ziel der griechischen Regierung ist es, den in den letzten Tagen zu beobachtenden rasanten Anstieg der Fälle aufgrund der Verbreitung der Delta-Mutation einzudämmen, die neuen Forschungen zufolge ziemlich „heimtückisch“ ist.

Gleichzeitig ist die Diskussion um Impfpflicht… Darüber hinaus wird die Frage der Bereitstellung von Möglichkeiten (Leistungen) für die Aufnahme von geimpften Bürgern geprüft.

Wie wir die Inseln besuchen
Während des gestrigen Briefings (07.08.) hat der stellvertretende Minister für Katastrophenschutz und Krisenmanagement Nikos Hardalias sprach ausführlich über die Maßnahmengilt für Reisen von und zu den Inseln. Um mit dem Schiff oder Flugzeug auf die Insel zu gelangen, müssen Sie:

Impfbescheinigung oder Krankheitsbescheinigung oder 72-Stunden-PCR-negativ oder 48-Stunden-schneller negativer Test für Erwachsene. Jeder Test für Minderjährige. Kinder unter 12 Jahren werden ohne Prüfung zugelassen.

Herr Hardalias sagte, dass nach seiner Rückkehr von den Inseln kein obligatorischer Schnelltest für Ungeimpfte erforderlich sein wird. Er sagte jedoch, dass es dringend empfohlen wird, einen Selbsttest für Personen über 12 Jahren durchzuführen.

Wir erinnern Sie daran, dass Folgendes von Reisemaßnahmen zu den Inseln ausgeschlossen ist:

A) diejenigen, die beruflich zwischen verschiedenen regionalen Einheiten (dies gilt nur für die Inseln) umziehen und einen wöchentlichen Selbsttest durchführen müssen.

B) Diejenigen, die zwischen nahe gelegenen Inseln oder auf Fähren reisen, die das Festland mit den nahegelegenen Inseln verbinden, müssen einen wöchentlichen Selbsttest durchführen, wenn sie Arbeitnehmer sind, und auch (Selbsttest) für die Bewegung anderer Personen.

Für Bodenreisen empfehlen Experten dringend Selbsttests.

Was ist mit Aktivitäten und Unterhaltung?
In Bezug auf Gastronomie und Unterhaltung wurde die Bewegungsbeschränkung am 28. Juni aufgehoben, was in ihrer endgültigen Form dazu führte, dass Restaurants um 13.30 Uhr schließen mussten. Gastronomie und Unterhaltung arbeiten seit gestern, 8. Juli, ausschließlich mit Personen, die an Tischen sitzen und mit vom Entwicklungsministerium klar definierten Kapazitätsregeln (1 Person pro Flächeneinheit der Einrichtung).

Herr Hardalias erklärte hierzu:

„Unternehmen, bei denen während des Audits Verstöße festgestellt werden, werden sofort mit einer vorübergehenden Aussetzung der Aktivitäten (ab dem ersten Verstoß und ab dem nächsten Tag) bestraft. Für jeden Verstoß im Zusammenhang mit Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit, wie z dauerhaftes Verbot und die maximale Anzahl von Personen auf dem Territorium der Institution wird eine Geldstrafe verhängt:

Für Restaurants, Tavernen usw. unter 200 qm – in Höhe von 2000 Euro und die sofortige Schließung des Gastronomiebetriebs für 7 Tage. Für Betriebe über 200 qm eine Geldstrafe von 5.000 Euro und die sofortige Schließung des Unternehmens ab dem nächsten Tag des Verstoßes für 7 Tage.

„Im Wiederholungsfall wird einmalig eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro geahndet, die Versiegelung der Räumlichkeiten beginnt am nächsten Tag und dauert 15 Tage. Und beim dritten Verstoß die Betriebserlaubnis“ die Niederlassung wird für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Tag nach der Feststellung des Verstoßes storniert.“

Und was ist für diejenigen vorgesehen, die eine Impf- oder Krankheitsbescheinigung oder einen negativen Schnelltest in Bezug auf den Besuch von Unterhaltungszentren haben?

Bitte beachten Sie, dass für Nachtclubs und Bankette, Konzerthallen, Bars etc. nur Freiflächen mit einer Auslastung von 25 % und einer obligatorischen Präsentation am Eingang erlaubt sind:

eine Impfbescheinigung oder eine negative Schnelltestbescheinigung innerhalb von 48 Stunden nach dem geplanten Besuchstermin oder eine 30 Tage nach dem ersten positiven Test ausgestellte Krankheitsbescheinigung, gültig bis zu 180 Tage.

Hygieneprotokoll:
• Platzierung des Desinfektionsmittels auf dem Tisch.
• Maskenpflicht durch Personal und Kunden beim Warten auf eine Bestellung.
• Bis zu 10 Personen am Tisch.
• Unterkunft nur für sitzende Kunden.
• Einhaltung der Tischabstände und Hygieneregeln.
• Platzierung von zwei Stühlen an der Bar. Der Abstand zum nächsten Stuhlpaar beträgt 1,5 Meter.





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