Am Freitag, 16. Juli, traten neue Sicherheitsmaßnahmen für Gastronomie- und Unterhaltungsbetriebe in Kraft. In dieser Veröffentlichung werden wir im Detail prüfen, was erlaubt ist, was nicht und was bei Verstößen fällig ist.
Ab heute gelten Gastronomie- und Unterhaltungseinrichtungen unter einem neuen Regime, während Regierungsbeamte angekündigt haben, die Kontrollen zu verschärfen, um die Einhaltung zu gewährleisten.
Catering, Unterhaltungseinrichtungen und Zentren werden in der folgenden Reihenfolge betrieben:
Bis zum 31. August sind in allen Veranstaltungsorten nur sitzende Besucher erlaubt. Vom 16. Juli bis 31. August können geschlossene Unterhaltungseinrichtungen (Restaurants, Kinos, Theater) nur zu 85 % ihrer Kapazität betrieben werden. Insbesondere für Indoor-Entertainment-Center sind nur Räumlichkeiten mit einer Abdeckung von 85% der nutzbaren Fläche unter Einhaltung der festgelegten Abstände und Vorsichtsmaßnahmen erlaubt. Alle Nachtclubs, sowohl drinnen als auch draußen, arbeiten zusätzlich zu den für die Gastronomie allgemein geltenden Abstandsregeln. Minderjährige können Catering- und Unterhaltungszentren nur unter der Bedingung der Selbstprüfung und der Erziehung der Eltern auf freien Plätzen betreten.
Besondere Markierungen
Im öffentlichen und privaten Sektor haben Arbeitgeber das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob Arbeitnehmer geimpft wurden oder nicht.
Vom 16. Juli bis 31. August wird es im Rahmen der Reaktion auf die Pandemie drei verschiedene Ebenen geben:
Der erste ist für saubere Räume (Covid Free Space). Der zweite ist für gemischte, wenn sie draußen sind (gemischter Raum). Mit der dritten Stufe kann der Unternehmer seine Kunden informieren, wenn alle seine Mitarbeiter geimpft sind.
Informationen können von Unternehmern von der Website abgerufen werden https://covidfree.gov.gr/. An derselben Stelle können Unternehmer eine Anwendung herunterladen, mit der sie das Zertifikat scannen können, um es mit der Datenbank der Behörden zu verifizieren und in diesem Fall eine Fälschung zu identifizieren.
Erläuterungen:
Gleichzeitig fragen sich viele, ob Ungeimpfte das Gelände betreten oder die Toilette benutzen dürfen und ob es notwendig ist, einen Personalausweis dabei zu haben.
Nutzung von Innentoiletten, Bar und POS: Ungeimpfte Personen können Restaurants betreten, um eine Bestellung aufzugeben und zu bezahlen oder die Toilette zu benutzen. Sie müssen jedoch eine Maske tragen, sonst drohen ihnen bei einer Kontrolle 300 Euro Geldstrafe. Cafés und Restaurants in Einkaufszentren – was ist der Unterschied Alles in anderen Räumlichkeiten gilt als geschlossener Raum, ausschließlich für Geimpfte oder Genesene. Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren gelten als geschlossene Räume und sind daher nur für Geimpfte bestimmt. Was für die Cafés und Restaurants der auf den Terrassen gelegenen Einkaufszentren gelten soll, ist noch nicht entschieden. Für Einrichtungen auf dem Dach werden die in Hotels geltenden Regeln eingehalten, und auf den Dächern ist beim Auf- und Absteigen zwischen den Etagen eine Maske erforderlich. Betreten der Räumlichkeiten Für den Zutritt zu den umschlossenen Speiseräumen müssen die Kunden ihren ausgedruckten oder digitalen Impf- oder Krankenschein über ihr Mobiltelefon vorlegen. Ob der Besucher einen Ausweis vorlegen wird, ist noch nicht entschieden. Ein gemeinsamer Ministerbeschluss wird erwartet. Gefälschte Dokumente werden mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.
Sanktionsrahmen
1. Verstoß:
Für Punkte mit einer Fläche <200m². Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro pro Unternehmen / Rechtsträger und Sperrung ab dem nächsten Tag des Verstoßes für 7 Kalendertage. Für Punkte mit einer Fläche > 200qm. Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen / Rechtsträger und Sperrung ab dem nächsten Tag des Verstoßes für 7 Kalendertage.
2. Verstoß:
Für alle Betriebe, unabhängig von der Region, wird ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt und die Arbeit ab dem nächsten Tag des Verstoßes für 15 Kalendertage eingestellt.
3. Verstoß:
Für alle Unternehmen, unabhängig von der Region, vorübergehender Entzug einer Store-Lizenz für 60 Kalendertage.
Es ist zu beachten, dass es zur Feststellung des zweiten und dritten Verstoßes ausreicht, jeden Verstoß zwischen den in diesem Zusammenhang definierten Verstößen zu begehen. Sanktionen können auch nach Begehung eines Verstoßes verhängt werden, basierend auf den Beweisen, aus denen der Verstoß entstanden ist.
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