25.04.2024

Athen Nachrichten

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Neues Strafgesetzbuch: Strengere Strafen für schwere Verbrechen

Das griechische Justizministerium ändert weiterhin das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.

Die Änderungen sehen strengere Strafen für schwere Verbrechen, Sexualstraftaten, Verbrechen gegen Minderjährige und geschlechtsspezifische Gewalt vor.

Die Änderungen sehen auch eine Verlängerung der Entlassungsfrist bei schweren Straftaten und bei lebenslangen Haftstrafen vor. Sie müssen mindestens 4/5 der Strafe verbüßen, im Gegensatz zu anderen Kriminellen, die auf 1/2 oder sogar 1/3 der ursprünglichen Strafe abgeschnitten werden können. Sie werden nicht unter Hausarrest gestellt, auch nicht mit Ortungsgeräten. Die Änderungen sehen unter anderem vor, Brandstiftung unter Strafe zu stellen.

Nach Angaben des Justizministeriums werden Änderungen an beiden Kodizes, die von Justizminister Konstantinos Tsiaras vorgeschlagen und auf einer Sitzung des Ministerkabinetts ratifiziert wurden, unverzüglich zur öffentlichen Diskussion vorgelegt.

Die Verschärfung der Strafen folgte der jüngsten brutalen Ermordung zweier junger Frauen sowie einer Welle von Anschuldigungen wegen Sexualverbrechen durch Opfer, darunter auch Minderjährige.

Vier Referenzstandards

Der Gesetzentwurf führt Normen auf der Grundlage von 4 Hauptbereichen ein:

Erstens die Verschärfung des Strafrahmens für bestimmte Straftaten von besonderem strafrechtlichen Wert. Zweitens die Verschärfung der bedingten Freilassung von Verurteilten sowie die Aufhebung der Freilassung von Kriminellen, die wiederholt schwere Straftaten begehen. Drittens die Wiederherstellung und Erweiterung des Corpus delicti auf allgemeine Gräueltaten wie Brandstiftung, Explosion, Überschwemmung usw., auf Verbrechen im Zusammenhang mit der Änderung der Strafen für Diebstahl und Unterschlagung (in ihrer Form von Fehlverhalten). Viertens der unbedingte Vorrang der Vernehmung und der gerichtlichen Verhandlung von außergewöhnlichen Fällen oder Straftaten im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Freiheit und die wirtschaftliche Ausbeutung des Sexuallebens.

Die vorgeschlagenen Regeln umfassen unter anderem Folgendes:

Für Straftaten wie Hochverrat, Mord, Gruppenvergewaltigung und Vergewaltigung Minderjähriger sowie tödlicher Raub werden nun nur noch lebenslängliche Haftstrafen verhängt. Die bisherige Bestimmung von Artikel 310 Teil 1 des Strafgesetzbuches über schwere Körperverletzung wurde wiederhergestellt. Die Vorschrift zur fahrlässigen Körperverletzung wurde verschärft (§ 314 Abs. 1 StGB) und eine neue Vorschrift hinzugefügt, wonach die Körperverletzung eines Arbeitnehmers bei der Ausübung der Arbeit ein erschwerender Umstand ist. Die mit der Novelle des Strafgesetzbuchs im Juni 2019 aufgehobene Bestimmung über den unrechtmäßigen Mord wurde wieder eingeführt. Die Rahmenbedingungen für die Erbringung öffentlicher Arbeiten bei Nichterbringung oder nicht ordnungsgemäßer Ausführung dieser Arbeiten durch die verurteilte Person werden geändert und verfeinert. Um willkürliche Aussetzungen einzuschränken, wird eine frühere Verurteilung vor einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren wieder aufgenommen, um die Vollstreckung der Strafe automatisch aufzuschieben.

Bei bedingter Freigabe:

Bei schweren Straftaten wie Drogen, Mord, Raub, Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit ist die Bewährung mit elektronischer Überwachung unter Hausarrest verboten. Bei einer vorübergehenden Freiheitsstrafe wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (Sonderform), krimineller Vereinigung, terroristischer Handlungen, Hochverrat, Mord, Raub, Erpressung, Vergewaltigung und allen Straftaten gegen die sexuelle Freiheit wird die Möglichkeit der bedingten Entlassung nur gewährt, wenn die Der Täter verbrachte 4/5 der im Urteil angegebenen Haftzeit hinter Gittern. Zusätzlich zu den oben genannten Straftaten wurde bei lebenslanger Freiheitsstrafe die Mindestaufenthaltsdauer einer verurteilten Person in einer Justizvollzugsanstalt von 16 Jahren (aktuelle Schätzung) auf 18 Jahre erhöht.

Bei Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit:

Die Verjährungsfrist für Straftaten gegen die sexuelle Freiheit, die gegen Minderjährige begangen werden, beginnt mit einem Alter von einem Jahr, bei einer Straftat innerhalb eines Jahres, bei einer Straftat innerhalb von drei Jahren. Die Verletzung der sexuellen Würde und sexuellen Integrität von Minderjährigen wird strafrechtlich verfolgt. Eine im Rahmen einer Suchtbeziehung (Arbeit etc.) begangene Verletzung der sexuellen Würde wird nur noch mit Freiheitsstrafe geahndet (die Möglichkeit der Bestrafung für diese Tat entfällt, alternativ Geldstrafe) und wird von Amts wegen verfolgt. Inzest, seit Juni 2019 als Fehlverhalten anerkannt, kehrt auf die Artikelliste des Strafgesetzbuches zurück. Die Straftat des Geschlechtsverkehrs mit oder vor Minderjährigen (§ 339 StGB) ist in ihrer Grundform nur noch als schwere Straftat strafbar.

Außerdem mit den vorgeschlagenen Änderungen:

Die Kriminalisierung von Verstößen im Zusammenhang mit Adoption wurde erweitert (Artikel 360 A des Strafgesetzbuches) und andere Verhaltensweisen wurden als strafrechtlich bedeutsam hinzugefügt. Nun werden diejenigen bestraft, die ihr Kind zur Adoption freigeben, diejenigen, die es adoptieren, und diejenigen, die bei der Adoption als Vermittler auftreten, sich selbst verdienen oder anderen illegalen Besitz anbieten. Der Strafrahmen für Straftaten im Zusammenhang mit Diebstahl und Verschwendung (in Form von Fehlverhalten) wurde verschärft. Die Bestimmungen für allgemeine Verbrechen wurden verschärft: Brandstiftung, Waldbrand, Überschwemmung, Explosion usw.

Foto mit freundlicher Genehmigung von Einzahlungsfotos





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