20.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Impfpflicht: „Das Gesetz wird umgesetzt“

Der stellvertretende Gesundheitsminister Vasilis Kontosamanis hat keinen offiziellen oder informellen Grund für die Einführung der Aussetzung der Befugnisse von medizinischem Personal, das nicht geimpft wird, hinterlassen.

Herr Kontosamanis kündigte zwölf Tage vor Ablauf der Frist an, dass das Gesetz in Bezug auf Krankenhauspersonal, Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung, EKAB und EODY umgesetzt wird.

Wie der Minister sagte: „Die ganze Gesellschaft ist Ihnen dankbar. Wir schätzen die Sorge um unsere Gesundheit und die Ergebnisse, die wir bereits im Kampf gegen die Pandemie haben. Wir hoffen, dass ein kleiner Prozentsatz der ungeimpften Mitarbeiter im Gesundheitswesen bis zum Fälligkeitstermin geimpft wird. Für diejenigen, die nicht geimpft sind, möchte ich klar und eindeutig sagen, dass das Gesetz gelten wird. Das griechische Parlament hat diesbezüglich Gesetze erlassen (…) und es ist selbstverständlich, dass der Staat verpflichtet ist, das entsprechende Gesetz anzuwenden. Der Staat hat die Pflicht, alle seine Mitglieder zu schützen, insbesondere die Schwächsten. Die Situation, wie sie sich in dieser Pandemie entwickelt, lässt keine zweideutigen Haltungen, keine Halbwahrheiten, keine Ausnahmen zu.“

Der Pathologieprofessor Charalambos Gogos forderte auch Gesundheitspersonal auf, sich impfen zu lassen. Er betonte: „Als Arzt, der seit 40 Jahren in Krankenhäusern arbeitet und an allen drei Wellen der Pandemie beteiligt war, möchte ich Angehörige der Gesundheitsberufe, Ärzte, Krankenschwestern und andere dazu ermutigen, sich impfen zu lassen. Natürlich gratuliere ich ihnen, denn 90% von ihnen sind bereits geimpft, aber die restlichen 10% müssen geimpft werden, weil unsere Krankenhäuser sonst schwer zu arbeiten sind. Auf diese Weise beweisen Mediziner, dass Impfen Gewissenssache ist.“

Wie bereits erwähnt, ist das Verfahren zur Umsetzung einer Maßnahme zur Aussetzung der Arbeit von ungeimpftem Personal in Alten- und Behindertenzentren in vollem Gange.

Die Anträge derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Impfpflicht beantragt haben, sind bei den zuständigen Gremien der Gesundheitsbezirke eingegangen, die sie bis zum 23. August prüfen müssen.

Diejenigen, die nicht in die Kategorien fallen, für die gemäß der am vergangenen Freitag veröffentlichten Entscheidung des Ministeriums eine Ausnahme von der Impfung zulässig ist, werden sofort suspendiert, bis sie sich entscheiden, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen.

Diejenigen, die nicht geimpft waren und keine Impfbefreiung beantragten, wurden bereits entlassen. Der Beschluss der Gemeinde Volos besteht darin, 19 ungeimpfte Mitarbeiter des öffentlichen Wohltätigkeitsunternehmens der Gemeinde zu entfernen, und vorgestern gab die Gemeinde Drama die Einstellung der Arbeit von KAPI in der Stadt bekannt, da keiner der Mitarbeiter (vier Personen) wurden geimpft und daher von ihrem Dienst suspendiert.





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