Ab Montag, 13. September, treten die neuen Reisebestimmungen für Kontinental- und Inselziele in Kraft: mit Flugzeug, Bahn und Überlandbussen.
Das Einsteigen ungeimpfter Passagiere ab 12 Jahren in Flugzeugen, Zügen und KTELs ist erlaubt, wenn Passagiere 72 Stunden vor ihrer planmäßigen Ankunft am Zielort einen negativen PCR-Test auf Coronavirus oder einen Express-Test innerhalb der letzten 48 Stunden durchgeführt haben vor Ende der Reise.
Diagnostische Tests durch den Schnellnachweis des COVID-19-Antigens (Schnelltest) werden ausschließlich in privaten Diagnostikzentren, bei Privatärzten und in Apotheken auf Kosten des Reisenden zu 10 Euro pro Test durchgeführt und dies wird durch eine obligatorisches Zertifikat, ausgestellt über die gov-Website .gr. Die Echtheit des Dokuments wird mit der kostenlosen covid-App in Kombination mit einer individuellen Identitätsprüfung überprüft.
Wer ist von obligatorischen Coronavirus-Tests ausgenommen?
Minderjährige im Alter von 4 bis 11 Jahren können reisen, indem sie 24 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit am Zielort einen Selbsttest durchführen.
Wer vollständig geimpft ist, d.h. die Coronavirus-Impfung in mindestens 14 Tagen abgeschlossen und einen Impfausweis vorgewiesen hat, ist von der oben genannten Verpflichtung zur Diagnose mittels PCR oder Schnelltest befreit.
Auch Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Bescheinigung über eine vergangene Krankheit vorgelegt haben, sind von der Teilnahme an Prüfungen befreit.
Wird ein Impfpass, eine Bescheinigung über eine vergangene Krankheit oder ein negatives Testergebnis nicht vorgelegt, kann der Reisende nicht mit der Beförderung reisen. Darüber hinaus unterliegen diese Bürger anderen Sanktionen bei Nichteinhaltung von Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Geldbußen.
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