16.04.2024

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Griechenland: Neues Gesetz und Bußgelder für NGOs

Ohne die Erlaubnis der griechischen Küstenwache dürfen NGOs Einwanderer nicht mit Hilfe privater Bootsbesitzer retten – das ist die Kernaussage des neuen Gesetzes, das vom Ministerium für Einwanderung und Asyl verabschiedet wurde.

Zuwiderhandelnden drohen hohe Geldstrafen. Das Gesetz legt strenge Kriterien für die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen an der Rettung von Flüchtlingen und Migranten in der Ägäis und anderen Meeren fest. Gesetz Nr. 4825 mit dem Titel „Reform der Verfahren zur Abschiebung und Rückführung von Drittstaatsangehörigen, Anziehung von Investoren und digitalen Nomaden, Fragen des Aufenthaltstitels und Verfahren zum internationalen Schutz und andere Bestimmungen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Ministeriums für Zivilschutz“ vom 4.09.2021 und Freitag vom Parlament abgestimmt. Sein Artikel 40 besagt, dass griechische und internationale Freiwilligenorganisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie deren Mitglieder, Mitarbeiter und Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der griechischen Küstenwache (LS – EL.AKT.) Wenn :

sie sind im vom Ministerium für Einwanderung und Asyl geführten Register griechischer und ausländischer NGOs eingetragen, und ihre Mitarbeiter und Partner sind im jeweiligen Mitgliederregister eingetragen; nach den Anordnungen und Weisungen der Hafenbehörden handeln, sofern sie zuvor in die örtlichen Notfallpläne aufgenommen wurden und keine Hilfsfahrten ohne vorherige Genehmigung durch die zuständige Hafenbehörde unternommen haben; sie sind aktiv an dem Vorfall der illegalen Einreise von Menschen auf dem Seeweg beteiligt, sofern ein Eingreifen der Küstenwache unmöglich ist und die zuständigen Behörden informiert wurden und ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.

Die Strafen für den Fall, dass jemand die Rechtsprechung missachtet, sind sehr hart. Täter werden mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bestraft, führt die Tat zu einem Unfall, insbesondere bei einer Rettungsaktion auf See, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren. NGOs drohen Geldstrafen von 3.000 bis 6.000 Euro und von 500 bis 1.000 Euro für jede festgenommene Person.

Die Reaktion auf das neue Gesetz folgte sofort, vor allem aus der Opposition. Und Dunja Mijatovic, die Menschenrechtskommissarin des Europarats, forderte seine Abberufung. Die griechische Regierung ist jedoch hartnäckig. Das neue Gesetz soll die Welle der bevorstehenden Flüchtlingsströme nach den Ereignissen in Afghanistan drastisch begrenzen.





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