Das österreichische Skigebiet Ischgl, das sich während der ersten Welle der Pandemie mit COVID-19 infiziert hat, werden mehr als 6.000 Menschen aus 45 Ländern als „Brutstätte des Coronavirus“ bezeichnet. Im österreichischen Hof sitzen 5 Personen auf der Anklagebank.
Die beginnenden Gerichtsverhandlungen in Österreich sind die ersten ihrer Art. Zu den fünf Angeklagten gehört auch der Bürgermeister von Ischgl. Allen wird kriminelle Fahrlässigkeit und Langsamkeit, Unkenntnis der wahren Gefahr vorgeworfen, die letztendlich zu einer großflächigen Ansteckung von Urlaubern im Resort geführt haben. Der Anwalt der Kläger, Alexander Klauser, sagt:
„Der erste schwerwiegende Fehler der örtlichen Behörden – sie haben zwei Tage gebraucht, um auf das Geschehene zu reagieren. Ich glaube, die Opfer möchten, dass die österreichische Republik ihre Verantwortung für das Geschehene bekennt, aber bisher deutet nichts darauf hin.“
Es bestehen auch Ansprüche an die Bundesbehörden. Dem österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz ist den Klägern zufolge ein irreparabler Fehler unterlaufen. Als er das Resort schloss, soll er die Infizierten unter Quarantäne gestellt haben. Stattdessen schickte der Beamte Träger des Virus in ihre Häuser, was zur Verbreitung von COVID-19 beitrug.
Die Anwälte der Angeklagten argumentieren, dass damals selbst Experten wenig über das neue Virus wussten, sodass sich das Vorgehen der Ischgler Behörden praktisch nicht von dem Vorgehen von Beamten und Regierungen auf der ganzen Welt unterschied.
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