Die griechische Zivilluftfahrtbehörde CAA hat eine neue Ausweitung der Maßnahmen für internationale Passagiere angekündigt, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen.
Die CAA verlängert die Luftverkehrsrichtlinie (Notam) zu Einreisebedingungen nach Griechenland bis Freitag, 1. Oktober 2021, 06:00 Uhr. Notam für aus dem Ausland ankommende Flüge lautet:
Verbote für Drittstaatsangehörige
Die Richtlinie verbietet Drittstaatsangehörigen von außerhalb der EU und des Schengen-Raums die Einreise nach Griechenland, einschließlich ihrer Ehegatten oder Personen, mit denen sie eine Lebensgemeinschaftsvereinbarung abgeschlossen haben, und ihrer minderjährigen Kinder. Nicht enthalten sind Passagiere, die aus wichtigen Gründen reisen, und Personen mit ständigem Wohnsitz in den folgenden 36 Ländern:
Australien, Nordmazedonien, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Großbritannien, Israel, Kanada, Weißrussland, Bahrain, Neuseeland, Katar, China, Kuwait, Ukraine, Russland, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Bosnien und Herzegowina, Montenegro , Albanien, Japan, Libanon, Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Brunei, San Marino, Andorra, Vatikan, Monaco, Türkei, Kosovo und Chinesisch-Taipeh.
Was für PLF gilt: Alle Reisenden nach Griechenland, unabhängig von ihrer Nationalität, müssen das elektronische Passagiersuchformular (PLF) per E-Mail ausfüllen https://travel.gov.gr jederzeit vor Ihrem Flug nach Griechenland.
Einreise nach Griechenland mit Impfpass oder negativem PCR / Schnelltest, ärztlichem Attest oder digitalem Impfpass.
Für Reisende nach Griechenland ist die Einreisebedingung eine der folgenden:
1) Abgeschlossene COVID-19-Impfung mindestens vierzehn (14) Tage vor der Ankunft und Vorlage eines Impfzeugnisses einer staatlichen Behörde in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache.
2) bei denen innerhalb der letzten zweiundsiebzig (72) Stunden bzw.
3) Alternativ können Reisende nach Griechenland einen Krankenschein erhalten, der 30 bis 180 Tage nach dem ersten positiven Test auf Covid-19 gültig ist.
4) Passagiere auf Flügen aus dem Ausland können zusätzlich in digitaler oder gedruckter Form das europäische digitale COVID-19-Zertifikat oder eine von Drittstaaten ausgestellte Bescheinigung vorlegen, die Angaben über Art der Impfung, Ergebnisse, Datum und Art des durchgeführten Tests enthält, oder bescheinigt, dass er an Covid-19 erkrankt ist.
Die gleichen Bedingungen für die Einreise nach Griechenland (Impfstoff oder negatives Testergebnis, Krankenschein oder elektronische Bescheinigung) gelten auch für Minderjährige ab 12 Jahren.
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