20.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Ungeimpfte Arbeiter: Geldstrafen von bis zu 600 € pro Woche für diejenigen, die den Schnelltest nicht gemacht haben

Für ungeimpfte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft gelten strengere Maßnahmen. Wer gegen die Verpflichtung zur Durchführung eines Schnelltests 1-2 mal pro Woche verstößt, dem droht eine Geldstrafe von 150 bis 600 Euro (für einige Personalkategorien).

Wie aus dem gestrigen gemeinsamen Ministerbeschluss vom Dienstag, 19. Oktober, hervorgeht, werden die Überwachung der Durchführung und die Bekanntgabe der Schnelltestergebnisse elektronisch durchgeführt und gegen Zuwiderhandelnde automatisch Bußgelder verhängt. Zuwiderhandelnde Mitarbeiter müssen mit Geldstrafen zwischen 300 und 600 Euro rechnen.

In der Privatwirtschaft müssen die Expressprüfung auf eigene Kosten bestehen:

Alle Arbeitnehmer, die nicht geimpft wurden (14 Tage nach der letzten oder Einzeldosis) oder keine Krankheit hatten, die arbeiten oder sich in Ausbildung befinden. Praktikanten/Auszubildende/Studenten öffentlicher oder privater Bildungseinrichtungen und Universitäten, die im Rahmen des Ausbildungsprozesses in Organisationen ein Praktikum absolvieren oder üben. Begünstigte von OAED-Programmen der sozialen Sicherheit, die in Gemeinden, regionalen Diensten usw.

Wer braucht keinen Schnelltest:

Beschäftigte, die geimpft sind und über einen entsprechenden Nachweis verfügen, die innerhalb der letzten sechs Monate an Coronavirus erkrankt sind und über einen entsprechenden Nachweis verfügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Mitarbeiter auf eigene Kosten wöchentlich einen Schnelltest ablegen müssen, der in privaten diagnostischen Laboren, Privatkliniken, Apotheken oder Privatärzten durchgeführt werden muss.

Kostenlose Schnelltests in Regierungsbehörden können jetzt nur noch von Arbeitnehmern des Privatsektors durchgeführt werden, die nachgewiesene medizinische Gründe für die Verweigerung der Impfung haben.

Wer muss zwei Schnelltests pro Woche machen:

Gastronomie- und Hotelangestellte. Personal im Tourismusgeschäft. Mitarbeiter von Personenbeförderungsunternehmen (Ausflugsbusfahrer, Reiseleiter etc.). Arbeiter von Fernsehen, Kinos, Theatern, Schauspieler von Musikaufführungen (mit Konzerttätigkeiten). Angestellte privater Bildungseinrichtungen (Schulen, Ausbildungszentren, Kurse ΚΕΚ, ΙΕΚ, Nachhilfeschulen, Zentren für Fremdsprachenunterricht usw.). Medizinisches Personal, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Impfpflicht befreit sind.

Wie werden die Kontrollen durchgeführt

Der Überprüfungsprozess und die Verhängung von Geldbußen werden vollständig elektronisch durchgeführt, ohne dass die Arbeitsaufsichtsbehörde an den Arbeitsplätzen, an denen die Inspektion stattfindet, anwesend sein muss.

Insbesondere sind diagnostische Zentren verpflichtet, das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden elektronisch an das Nationale Register der Patienten mit COVID-19 (IDIKA) zu übermitteln.

Das Ergani-System des Arbeitsministeriums interagiert mit dem nationalen Patientenregister und dem nationalen Impfregister und bildet so die Geschichte von Impfungen und diagnostischen Tests.

Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Woche eine neue verantwortliche Erklärung gemäß den von seinen Mitarbeitern durchgeführten Tests abzugeben.





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