25.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

EET, der griechische Bankenverband, erklärt die Bedingungen für Transaktionen in Banken ab Montag, 8. November, aufgrund der Einführung neuer Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

In einer von EET veröffentlichten Erklärung heißt es:

„Gemäß der im Staatsanzeiger veröffentlichten Entscheidung (ΚΥΑ αριθμός Δ1α / Γ.Π.οικ. 69136 (ΦΕΚ Β ‚5138 / 5.11.2021) haben griechische Bankinstitute neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie ergriffen innerhalb der Bank, muss vorlegen:

Ein gültiger Impfausweis oder ein ärztliches Attest, das sechs Monate gültig ist. Ein negatives Ergebnis eines neuen Molekular- oder Schnelltests auf COVID-19, wenn die in Absatz 1 genannten Unterlagen nicht vorliegen. Ausweisdokument.

Die Kontrollen werden am Eingang der Bank nach dem von den Mitgliedsbanken der EET festgelegten Verfahren durchgeführt und richten sich nach dem geografischen Gebiet und der Art der von jeder Bank erbrachten Dienstleistungen.

Die Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen durch Bankkunden wird in einem von Bankmitarbeitern geführten Ereignisprotokoll festgehalten und der Vorfall ordnungsgemäß den Behörden gemeldet.

Wir erinnern alle Kunden der Bank daran, dass der Kampf gegen die Pandemie von uns allen die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen erfordert. Daher ist es ratsam, alternative Servicenetze (im Freien installierte Geldautomaten) und die breitesten Möglichkeiten des Electronic Banking zu nutzen.





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