19.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Du kannst zur Schule gehen, du kannst nicht in den Laden gehen

Der stellvertretende Minister für digitale Regierung Georgios Georgantas erklärte auf dem ANT1-Kanal, dass die Lösung des Problems, wenn Schulkinder mit 2 Tests pro Woche am Unterricht teilnehmen dürfen, den Laden jedoch nicht mit dem gleichen Zertifikat ihrer Eltern betreten dürfen. wird sofort gemacht.

Kinder im Alter von 4 bis 11 Jahren müssen für den Schulbesuch zwei Selbsttests pro Woche absolvieren, die auf der Schulkarte des Schülers vermerkt werden. Es gibt zwei Probleme: Erstens haben viele Ladenbesitzer den Schulausweis nicht akzeptiert (!!!!!) und zweitens schafft die für die Zuverlässigkeit der Selbsttestergebnisse vorgesehene 24-Stunden-Versorgung eine paradoxe Situation: Kinder haben die Möglichkeit mit zwei Tests pro Woche zur Schule zu gehen, aber sie haben nicht die Möglichkeit, mit ihren Eltern in den Laden zu gehen!

Laut Herrn Georgantas wird die Frage der Aufnahme von Schulkindern in den Laden umgehend geklärt. Es wurde jedoch nicht festgelegt, ob Kinder zusätzliche Selbstuntersuchungstests (außer obligatorische, schulische) durchlaufen sollten und ob sie vom Staat kostenlos zur Verfügung gestellt werden, da für Kinder im Alter von 4 bis keine Impfmöglichkeit besteht 11 Jahre.

„Was in der Schulkarte vermerkt ist (das Ergebnis des Selbsttests), bestätigt tatsächlich, dass das Kind den von ihm abgegebenen Selbstdiagnosetest bestanden hat. Kinder müssen zwei Selbsteinschätzungstests absolvieren, um zur Schule zu gehen, und einen weiteren für zusätzliche Aktivitäten am Wochenende. Gemeinsam mit den zuständigen Ministerien werden wir einen Weg finden, eine Regelung zu erarbeiten, die klar sagt, dass sie sich keiner weiteren Selbstprüfung unterziehen müssen. Der Eintrag auf der Schulkarte zeigt an, dass der Schüler den Selbsttest bestanden hat und der Verkäufer muss den Nachweis in ähnlicher Form annehmen. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, werden in jedem Fall in naher Zukunft Klarstellungen zu der neuen Gesetzesbestimmung erfolgen“, betonte der stellvertretende Minister.





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