Was für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern mit Impfpass oder Vorerkrankung aus Nicht-EU-Staaten in Griechenland gilt, ist in der gesetzlichen Regelung geregelt.
Wie aus dem Rundschreiben des Generalsekretariats für Handel und Verbraucherschutz des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen hervorgeht, können Ausländer aus Nicht-EU-Staaten das Restaurant mit einer ausgedruckten Bescheinigung betreten.
Dies gilt auch für das Betreten anderer Gastronomiebetriebe sowie des Unterhaltungs- und Einzelhandels (Absatz 2 του άρθρου 9 της ΚΥΑ Δ1α / ΓΠ.οικ.69136 (Β ‚5138) „Notmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor der Gefahr weiterer Ausbreitung des Coronavirus 19″.
Das Zertifikat wird zusammen mit einem Personalausweis (Reisepass) vorgelegt, ohne dass eine Kontrolle über die spezielle COVID Free GR-Anwendung erforderlich ist.
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