19.04.2024

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Europäischer Mindestlohn kommt in EU-Ländern an

Der Richtlinienentwurf zur Einrichtung eines Mechanismus für einen angemessenen europäischen Mindestlohn in den EU-Ländern wird vom Europäischen Parlament gefördert. Das Gesetz legt den Mindestlohn für Arbeitnehmer fest. Das EU-Parlament wiederum fordert die Regierungen der Länder auf, zu prüfen, ob ihre Mindestlöhne derzeit angemessen sind.

Der Entwurf wurde mit 37 Stimmen (gegen 10 und 7 Enthaltungen) angenommen. Das Dokument muss vom Plenum (während der Sitzung in Straßburg am 22.-25. November) genehmigt werden, bevor mit dem Rat über die endgültige Form der Richtlinie verhandelt wird.

Der europäische Mindestlohn muss mindestens 60 % des durchschnittlichen Bruttolohns in Europa und 50 % des Durchschnittslohns betragen.

Bei einer Abstimmung am gestrigen Donnerstag, 11.11.2021, haben sich die Abgeordneten des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales für die Einführung von Anforderungen zum Schutz des Mindestlohns in der EU ausgesprochen: entweder durch die Einführung gesetzlicher Löhne (die gesetzlich zulässige Mindestlöhne) oder durch die Zulassung Arbeitnehmer verhandeln Löhne mit ihren Arbeitgebern.

Die neue EU-Richtlinie wird in allen Mitgliedstaaten Mindestlöhne sicherstellen, um einen menschenwürdigen Lebensstandard für Arbeitnehmer und ihre Familien zu gewährleisten.

Nach dem Richtlinienentwurf sollten die Mitgliedstaaten anhand von Kriterien zur Schaffung menschenwürdiger Arbeits- und Lebensbedingungen unter Einbeziehung von Faktoren wie Kaufkraft und Armut prüfen und angeben, ob der obligatorische Mindestlohn ausreichend ist.

Mitgliedstaaten, in denen der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt ist, sind nicht verpflichtet, Gesetze zu erlassen oder diese Vereinbarungen allgemeingültig zu machen.

Der Richtlinienentwurf zielt auf den Schutz der Arbeitnehmer ab, indem ihnen durch Arbeitsverträge mit Arbeitgebern ein garantierter Mindestlohn gewährt wird.

Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 % der Beschäftigten Tarifverhandlungen führen, sollten aktive Schritte unternehmen, um dieses Instrument zu fördern. Um zu diesem Zweck die beste Strategie zu entwickeln, sollten sie sich mit den Sozialpartnern beraten und die Europäische Kommission über die getroffenen Maßnahmen informieren.

Verstöße gegen die verabschiedeten Rechtsvorschriften sind strengstens verboten und strafbar.





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