25.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Immobilienbesitzer sind von einer neuen Richtlinie zur Energieeffizienz in Gebäuden betroffen, die voraussichtlich am 14. Dezember offiziell veröffentlicht wird.

Laut POMIDA stellt die Richtlinie unrealistische Energieeffizienzanforderungen an bestehende Gebäude, die bei nicht rechtzeitiger Erfüllung weder vermietet noch verkauft werden können, wenn der Käufer das Gebäude nicht innerhalb von drei Jahren nachrüstet.

In der Praxis wird sich die Masse der Grundstückseigentümer mit Inkrafttreten der Richtlinie in einer sehr schwierigen Lage befinden. Die Vermietung oder der Verkauf einer Wohnung ist nicht möglich, wenn die Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllt sind (Energieeffizienz ist gewährleistet), d.h. Doppelverglaste Fenster etc. werden nicht eingebaut.

Wie POMIDA in einem Brief an Premierminister Kyriakos Mitsotakis und Minister für Umwelt und Energie Costas Skrekas erklärt, wird dieser Plan, der im Land finanziell nicht umsetzbar ist, Vermieter treffen. Denn sie müssen zuerst die Anlage aufräumen, was „großes Geld“ erfordert. Darüber hinaus ist nach der Sanierung der Wohnungen noch unklar, wie die Mieter damit umgehen und ob das Geld den Bach runter geht.

Gemäß Artikel 7a des Entwurfs einer neuen Gemeinschaftsrichtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden (Κοινοτικής Οδηγίας για την Ενεργειακή Απόδοση Κτιρίων) legt jeder EU-Mitgliedstaat Mindeststandards für die Energieeffizienz bei der Renovierung bestehender Gebäude fest. Die Standards werden spätestens 2027 angewendet. Bis 2035 wird der gesamte nationale Gebäudebestand auf energetische Mindeststandards gebracht.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Gebäude und Wohnungen, die an einen neuen Mieter verkauft oder vermietet werden, mindestens über Folgendes verfügen:

Energieeffizienzklasse E für Folgetransaktion
1. Januar 2027 (nach 1. Januar 2030 für Mehrfamilienhäuser) Energieeffizienzklasse D für eine Transaktion, die nach erfolgt
01.01.2030 (nach 01.01.2035 für Mehrfamilienhäuser) Energieeffizienzklasse C für Transaktionen nach Abschluss
1. Januar 2033 (nach dem 1. Januar 2040 für Mehrfamilienhäuser).

Abweichend von den strengen Bestimmungen der Richtlinie darf ein Gebäude oder eine andere Gebäudeeinheit veräußert werden, sofern der Käufer sie innerhalb von drei Jahren ab dem Verkaufsdatum auf die zum Zeitpunkt der Veräußerung geltende Grenze heraufsetzt.





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