23.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Bei KEP Registrierung der im Ausland Geimpften für die dritte Auffrischimpfung

Laut der von den griechischen Behörden veröffentlichten Verordnung können Bürger von EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten, die zwei Dosen des Impfstoffs gegen COVID-19 oder eine Einzeldosis erhalten haben, d.h. in einem Land (außer Griechenland) vollständig geimpft wurden, können sich bei KEP bewerben. (Public Service Center, Κέντρο Εξυπηρέτησης Πολιτών) bei der Ernennung einer Auffrischungsdosis.

Die Registrierung eines im Ausland geimpften Ausländers in Griechenland erfolgt, wenn die medizinische Manipulation mit von der nationalen Impfkommission anerkannten Arzneimitteln, in einer legal impfenden medizinischen Organisation oder Institution durchgeführt wurde.

Zu beachten ist, dass die Impfung mit einem der folgenden von der nationalen Impfkommission anerkannten Impfstoffe durchgeführt werden muss:

Pfizer BioNtech Moderna Astra Zeneca Johnson & Johnson / Janssen Ad26 Sinovac / Coronavac Gamaleya (Sputnik) Cansino Biologics Sinopharm Covishield.

Bedingungen für die Eintragung in das Register

Für die Eintragung in das Impfregister im Ausland müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Kategorie 1: Digitale oder Impfbescheinigungen aus EU-Ländern (mit QR-Code)

Wenn die Impfung (Voll- oder Teilimpfung) mit von der nationalen Impfkommission anerkannten Impfstoffen in einer medizinischen Einrichtung durchgeführt wurde, die legale Impfungen durchführt. Dann können Sie die Registrierung über KEP beantragen, indem Sie das entsprechende Zertifikat oder Zertifikat beifügen.

Kategorie 2: Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen von Bürgern mit Wohnsitz außerhalb der EU (digital oder nicht)

Zertifikate oder Zulassungen müssen folgende Angaben enthalten:

1. Name

2. Nachname

3. Geburtsdatum

4. Bestehende chronische Erkrankungen

5. Art des im Ausland hergestellten Impfstoffs

6. Zusammensetzung des Impfstoffs

7. Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen oder Impfstoffhersteller.

8. Nummer in der Impf-/Dosisserie (ob erste oder zweite Dosis).

9. Datum der Impfung.

Bei den Daten von 1 bis 9 kann der Antrag über die KEP mit der Anlage des entsprechenden Zeugnisses oder Zeugnisses gestellt werden.





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