25.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

NOTAM: Coronavirus: Einreise nach Griechenland mit negativem Testergebnis unabhängig von Impfung

Ein NOTAM wurde veröffentlicht, in dem festgelegt ist, dass jeder, der nach Griechenland einreist, unabhängig von Nationalität und Impfstatus, innerhalb der letzten 72 Stunden durch PCR negativ oder alternativ innerhalb von 24 Stunden vor seiner Ankunft in Griechenland durch einen Schnelltest negativ diagnostiziert werden muss.

Die neuen Einreisebedingungen treten am Morgen des 19.12.2021 um 06:00 Uhr in Kraft, gelten bis zum 10.01.2022 und zielen darauf ab, die Ausbreitung von COVID-19-Erkrankungen sowie des Omicron-Stammes einzudämmen, teilten die Zivilluftfahrtdienst Griechenlands.

Die internationalen Fluganweisungen besagen, dass bei allen in Griechenland ankommenden Personen, unabhängig von Nationalität und Impfung, innerhalb der letzten 72 Stunden ein PCR-Test oder alternativ innerhalb von 24 Stunden im Voraus eine Diagnose mit einem Schnelltest gestellt werden muss bis zu ihrer Ankunft in Griechenland. Die neuen Maßnahmen betreffen auch Kinder ab fünf Jahren.

Nachdem die oben genannte Bedingung für die Überprüfung der Ankunft in Griechenland von allen ausländischen Reisenden erfüllt ist, lauten die Fluganweisungen, die bis zum 01.10.22 gültig sind, wie folgt:

Verbote für Drittstaatsangehörige: Nach der neuen Luftverkehrsrichtlinie bleibt die Einreise von Drittstaatsangehörigen außerhalb der EU und des Schengen-Abkommens einschließlich ihrer Ehegatten oder Personen, mit denen sie ein Lebensgemeinschaftsabkommen geschlossen haben, in Kraft . Und das gilt auch für ihre minderjährigen Kinder. Passagiere, die aus wichtigen Gründen reisen und ihren ständigen Wohnsitz in den folgenden 42 Ländern haben, sind von der Liste ausgeschlossen: Australien, Nordmazedonien, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Israel, Kanada, Weißrussland, Neu-Weißrussland, Bahrain, Süd-Bahrain, Katar, China, Kuwait, Ukraine, Russland, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Japan, Libanon, Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Moldawien, Moldawien Türkei, Argentinien.

PLF-Formular: Alle Reisenden nach Griechenland, unabhängig von ihrer Nationalität, füllen ein elektronisches PLF (Passenger Locator Form) per E-Mail aus https://travel.gov.gr jederzeit vor Ihrem Flug nach Griechenland. Als notwendiges Reisedokument gilt die Bestätigung des Ausfüllens des elektronischen PLF-Formulars, das das System dem Fahrgast automatisch per E-Mail zusendet.

Screening für Kinder ab fünf Jahren: Für Kinder ab fünf (5) Jahren gelten die Einreisebestimmungen nach Griechenland.

Probenahme durch Reisende: Alle ausländischen Passagiere werden bei der Ankunft zusätzlich einem Schnelltest gemäß dem Verfahren im Passagiersuchformular (PLF) unterzogen. Fällt der Schnelltest positiv aus, wird sofort ein zweiter Test mit einem PCR-Test durchgeführt. Wenn die Tests ergeben, dass der Passagier positiv ist, wird der Reisende für die Dauer von 10 Tagen unter Quarantäne gestellt, und wenn der ausländische Passagier geimpft ist und ein Express-Test bei der Ankunft zeigt, dass er positiv auf die Krankheit ist, bleibt er für isoliert 7 Tage. In beiden Fällen (10 bzw. 7 Tage der vorübergehenden Beschränkung), um die Quarantäne aufzuheben, werden die Personen am letzten Tag ihrer vorübergehenden Beschränkung einer obligatorischen Laboruntersuchung nach der PCR-Methode unterzogen.

Alle ausländischen Passagiere müssen die Anweisungen der Gesundheitsbehörden unseres Landes strikt befolgen.

Richtlinie für Staatsangehörige Argentiniens, Russlands, Indiens, Uruguays, des Sultanats Oman, Mexikos und Chiles, die auf dem Luftweg einreisen: Personen mit ständigem Wohnsitz in diesen Drittstaaten unterliegen zusätzlich zu allen anderen in der ausländischen Richtlinie vorgesehenen Bedingungen für die Einreise nach Griechenland unter der zusätzlichen Bedingung, dass sie unabhängig von ihrem Impfstatus einen Test am Ankunftsflughafen (PCR oder Rapid) bestehen müssen.

Obligatorischer Ankunftstest für Reisende, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, aus den folgenden 16 Ländern: Passagiere, die aus Ägypten, Albanien, Argentinien, Bulgarien, Brasilien, Georgien, Kuba, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, Indien, China, Pakistan, Russland und der Türkei abfliegen, unabhängig davon ihrer Staatsbürgerschaft muss bei der Ankunft auf den Flughäfen in Griechenland eine Prüfung ablegen. Bei positivem Schnelltest wird sofort ein zweiter PCR-Test durchgeführt. Diese Airline-Richtlinie gilt nur für nicht geimpfte Passagiere, da es eine Ausnahme für Reisende / Passagiere gibt, die geimpft oder mit Covid-19 infiziert sind.

Internationale Direktflüge für Reisende aus Südafrika: Es bleiben strenge Einreisebeschränkungen nach Griechenland: Die Einreise nach Griechenland ist verboten, insbesondere für Passagiere, die aus Südafrika, Botswana, Namibia, Lesotho, Simbabwe, Mosambik, Eswatu und Zawai abfliegen. Nur griechische Staatsbürger, deren Familienangehörige und Staatsbürger anderer Länder, die aus wichtigen Gründen reisen und die folgenden Bedingungen erfüllen, unterliegen nicht der Luftverkehrsrichtlinie, wenn sie:

innerhalb der letzten zweiundsiebzig (72) Stunden, unabhängig von ihrem Impfstatus, durch PCR negativ auf das COVID-19-Coronavirus getestet wurden. Ausländische Staatsangehörige, deren Flüge aus neun (9) afrikanischen Ländern abfliegen, müssen, um in Griechenland akzeptiert zu werden, die Erlaubnis der örtlichen Botschaften, Konsulate und Konsularbehörden anderer Länder einholen, die Griechenland vertreten, wenn keine Botschaft in Griechenland vorhanden ist. Alle Reisenden aus neun (9) afrikanischen Ländern müssen bei ihrer Ankunft in Griechenland einen Covid-19-Schnelltest ablegen. Bei der Einreise in das Land wird für ein von den zuständigen Behörden benanntes Quarantänehotel eine zehn (10)tägige Quarantäne verhängt, und die Passagiere werden nach zehn Tagen erneut untersucht und das Ende der Quarantäne unterliegt der negativen molekularen Kontrolle (PCR). . Ausnahmen für bestimmte Passagiere aus neun (9) afrikanischen Ländern befreien Reisende nicht von anderen bereits geltenden Einreisebedingungen nach Griechenland.

Die Verwendung einer Maske ist obligatorisch: Bei An- und Abflügen an Flughäfen sowie bei Flugreisen müssen Mitarbeiter und Passagiere einen Gesichtsschutz tragen. Passagiere müssen auch die Anweisungen des ständigen und temporären Flughafen- oder Fluglinienpersonals befolgen, das für die Aufsicht, die Kontrolle von Menschenmengen und die Passagierunterstützung verantwortlich ist, um angemessene Abstände einzuhalten und das Einsteigen und Warten zu vermeiden, um eine Überfüllung zu vermeiden.

Die Überprüfung der oben genannten Dokumente erfolgt durch Mitarbeiter der Fluggesellschaften und durch Stichproben durch die Polizeibehörden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Passagier vor dem Einsteigen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Dokumente verfügt, und im Falle eines Verstoßes sind sie verpflichtet, den Passagier auf eigene Gefahr und Kosten zu repatriieren.

Bis Sonntag, 19.12.2021 und bis 06:00 Uhr gelten die bisherigen Instruktionen für Überseeflüge, wie sie in der CAA-Pressemitteilung vom 21.10.12 veröffentlicht wurden, sowie für den Zeitraum vom 12.05. 21 bis 19/12 .21. die bestehenden Hinweise wurden erweitert.





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