Die erste Auszahlung der Sozialdividende für Empfänger des garantierten Mindesteinkommens (EEE, ehemals KEA) erfolgte am 15. Dezember. Voraussichtlich wird die zweite Rate gezahlt. Insgesamt erhalten 1.300.000 Menschen das Geld.
Im Dezember 2021 wird die Sozialdividende, die in diesem Jahr eine einmalige Leistung von 250 Euro beträgt, auch anderen Kategorien von Bürgern zugute kommen, wie etwa Rentnern mit geringem Einkommen, nicht versicherten älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der OPECA erhalten.
Die Leistung für Gesundheitspersonal wird nur an das Personal von Krankenhäusern der ersten Linie vergeben, dh an diejenigen, die mit Patienten in Kontakt kommen.
Für die Berechnung der Leistungshöhe gilt das gleiche Verfahren wie im April 2020, als sie einen „Bonus“ in Form der Hälfte ihres Gehalts erhielten.
Medizinisches Personal, das vorübergehend von der Arbeit suspendiert wird, erhält natürlich kein Geld.
Auch Geringverdiener mit einem Einkommenskriterium bis 7200 Euro (Nettobetrag) erhalten eine Dividende.
Die Aufgabe der zuständigen Ministerien ist es, kommende Woche Zahlungen an Rentner mit geringem Einkommen und medizinisches Personal auszuzahlen, aber der neue Beschluss des Gesundheitsministeriums lässt die Möglichkeit offen, Anfang Januar einen bestimmten Betrag an das medizinische Personal von Krankenhäusern auszuzahlen.
Das Rundschreiben des Finanzministeriums betont insbesondere, dass „sollte es im Dezember 2021 nicht möglich ist, die oben genannten Leistungen an die Empfänger auszuzahlen, diese Zahlung im Januar 2022 erfolgen kann“.
Eine Sonderförderung erfolgt automatisch ohne IBAN-Angabe und wird weder besteuert noch zur Schuldentilgung einbehalten.
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