Nach der Entscheidung der Behörden gilt ab dem 1. Februar ein Einwohner Griechenlands unabhängig vom Alter sieben Monate nach Einführung der zweiten Impfdosis als ungeimpft, wenn er die dritte nicht eingenommen hat.
Somit ist der Impfausweis nach Verabreichung der zweiten Dosis des Coronavirus-Impfstoffs noch sieben Monate gültig. Wenn ein Bürger, unabhängig vom Alter, nach Ablauf dieser Frist die Auffrischungsdosis nicht eingenommen hat, gilt er als ungeimpft.
Der Schritt soll eine Kampagne zur Stärkung des Covid-Impfstoffs unterstützen, um die kollektive Immunitätsbarriere weiter auszubauen.
Griechenland war das erste EU-Land, das offiziell die von der Blockführung empfohlene Frist von 9 auf 7 Monate verkürzt hat. Ursache für diese Maßnahme ist nach Angaben der Behörden eine stark gestiegene Verbreitung des Omicron-Stammes, der laut Epidemiologen mindestens 70 % der bekannten Infektionsfälle im Großraum Attika ausmacht.
Gleichzeitig wurde, wie immer wieder gesagt, Spezialisten, bisher verwendete Impfstoffe sind gegen diesen Stamm nicht besonders wirksam, und die Bestimmung des Omicron-Stammes mittels Schnell- und Selbsttests ergibt zu hohe Fehlerwahrscheinlichkeit…
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