Bis zum 15. Januar 2022 soll eine elektronische Plattform für die Beantragung von Kindesunterhalt für 2021 (A21) geöffnet sein, wie die Verwaltung der Organisation für Sozialhilfe und soziale Solidarität (OPEC) mitteilte.
Bezieher von Kindesunterhalt können A21 beantragen (siehe Link Hier ) bis 15.01.2022.
Wer muss sich erneut bewerben
Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, muss der Antrag endgültig und genehmigt sein. Eine angehaltene Bewerbung (Cache) wird als nicht gesendet betrachtet und nicht berücksichtigt.
„Wenn einige Bürger einen bereits genehmigten Antrag für 2021 versehentlich stornieren könnten, müssen sie ihn erneut einreichen.
Zur Wiedereröffnung der elektronischen Plattform für die Subvention 2022 wird es in Kürze eine neue Ankündigung der Geschäftsführung der Organisation geben“, sagte die OPEC.
Nach dem 15. Januar 2022 wird die Online-Bewerbungsplattform A21 endgültig geschlossen und eine Bewerbung für 2021 ist nicht möglich.
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