19.04.2024

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Kfz-Steuer: Zahlung verlängert

Auf Beschluss des stellvertretenden Finanzministers Apostolos Vesiropoulos wird die Frist für die Zahlung der Kfz-Steuer durch Autobesitzer bis zum 28. Februar dieses Jahres verlängert.

Wie Herr Vesiropoulos in einer Erklärung feststellt: „Die Regierung ist sich der Schwierigkeiten sowie der besonderen Bedingungen, die durch die Pandemie geschaffen wurden, voll bewusst. Die Verlängerung der Steuerzahlung ist obligatorisch. Wir versuchen, es den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, dieser Verpflichtung nachzukommen.“ Das Finanzministerium betont, dass es keine neue Verlängerung geben wird und die Zahlung der Kfz-Steuer vor dem 28. Februar 2022 erfolgen muss.

Denken Sie daran, dass die Gebühr seit dem 20. November (die Sätze sind auf der elektronischen Plattform myCAR angegeben) der unabhängigen staatlichen Steuerbehörde erhöht wurde.

Wie das russische Athen bereits schrieb, sind die Mautsätze für seit 2006 gekaufte Fahrzeuge wie folgt:

Von 1072 ccm bis 1357 ccm – 135 Euro muss der Besitzer zahlen. Von 1358 ccm bis 1548 ccm – 255 Euro muss der Besitzer zahlen. Von 1549 cc bis 1738 cc muss der Besitzer 280 Euro bezahlen. Von 1739 cc bis 1928 cc muss der Besitzer 320 Euro bezahlen. Von 1929 cc bis 2357 cc muss der Besitzer 690 Euro bezahlen. Ab 4001 cu. cm und darüber muss der Besitzer 1380 Euro bezahlen.

Die verspätete Zahlung der Steuer (oder Zahlungsverweigerung) zieht eine Geldbuße nach sich. Bußgelder beginnen bei 10.000 Euro. Im Wiederholungsfall werden sie verdreifacht und betragen 30.000 Euro, und dem Besitzer oder Nutzer sollte die Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs für 3 Jahre entzogen werden.

Die Strafe lautet:

die Höhe der Gebühr, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein zweirädriges/dreirädriges Motorrad oder einen Personenkraftwagen handelt, 50 % der Gebühr, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Personenkraftwagen handelt, null, wenn die Kfz-Steuer weniger als 30 Euro beträgt.

Wer die Maut nicht bezahlen möchte, muss sein Nummernschild elektronisch über die spezielle ADADE-Plattform „einreichen“.

Eigentümer mit ihren TAXISNet-Codes müssen Folgendes tun:

Wenn Sie mit dem einzigen digitalen Behördenportal von AAΔE verbunden sind:

Melden Sie sich in der myCar-App an. Geben Sie die Taxisnet-Codes ein. Geben Sie ein: a) Ortskennzahl b) Straße c) Hausnummer. Beanspruchen Sie einen Parkplatz (gemietet oder registriert). Einen Antrag stellen. Holen Sie sich eine Bewerbungsnummer. Entfernen Sie die Schilder vom Fahrzeug und bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf.

Nach Abschluss des Vorgangs kann das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden. Ansonsten sind im Wiederholungsfall Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Die einzige Möglichkeit, das Fahrzeug zu bewegen, sind temporäre Nummernschilder, für die der Fahrer eine Autoversicherung bei sich haben muss.

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