19.03.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Dritte Dosis – oder zu Hause bleiben: Der Besuch von Cafés, Tavernen und anderen Unterhaltungsmöglichkeiten endet am 1. Februar

Impfausweis: Die Reise zu Cafés, Tavernen und anderen Unterhaltungsmöglichkeiten endet am 1. Februar, wenn Sie die 3. Dosis des Impfstoffs nicht einnehmen.

Wer nicht nachgeimpft wurde, gilt ab dem 1. Februar als ungeimpft, da der Impfpass seine Gültigkeit verliert.
Der Antrag von Gesundheitsminister Thanos Pleuris auf einen Impfpass wird in weniger als 10 Tagen wirksam. Ab dem 1. Februar laufen Impfausweise nach sieben Monaten ab.

Dies bedeutet, dass die Gültigkeit des Zertifikats (bei zweimaliger Impfung) sieben Monate beträgt, obwohl diese Bestimmung nicht für ein europäisches Zertifikat gilt, das für Reisen nach Europa verwendet werden kann.

Ab dem 1. Februar ist Personen, die nicht geimpft wurden oder nur zwei Dosen des Impfstoffs erhalten haben und mehr als 7 Monate vergangen sind, der Besuch verboten:

Essbereiche im Innenbereich, Nachtclubs, Theater, Kinos, Museen, Konferenzen, Fitnessstudios.

Sie müssen ein negatives Schnelltestergebnis mit sich führen, um einreisen zu dürfen:

Einzelhandelsgeschäfte, Essbereiche im Freien, Friseure, Arbeitsplätze, Bildungseinrichtungen, Schönheitssalons, Kirchen.

Gemäß dem Gemeinsamen Ministerialbeschluss (Κοινή υπουργική Απόφαση, ΚΥΑ) gelten als geimpft:

Personen, die mindestens vierzehn Tage nach der Impfung gegen das Coronavirus COVID-19 vergangen sind und eine Impfbescheinigung mit gleichzeitiger Identifizierung des Besitzers vorgelegt haben, Personen, die mindestens vierzehn Tage nach der Impfung gegen das Coronavirus COVID-19 mit der 1. Dosis vergangen sind, die haben erkrankt war, unter Vorlage des entsprechenden Attestes.

Insbesondere für diejenigen, die älter als sechzig Jahre sind und seit der zweiten Dosis oder bei Einzeldosis-Impfstoffen seit der Einzeldosis mindestens sieben (7) Monate vergangen sind, gelten diejenigen, die die Auffrischimpfung erhalten haben, als vollständig geimpft .

Ab dem 1. Februar 2022 und ohne die im vorherigen Absatz festgelegte Altersgrenze, diejenigen, die geimpft wurden und seit der zweiten Dosis oder, im Fall von Einzeldosis-Impfstoffen, nach dem mindestens sieben (7) Monate vergangen sind Einzeldosis, gelten nach der Auffrischimpfung als vollständig geimpft.

Die oben genannten Zertifikate werden entweder in gedruckter Form von der digitalen Plattform www.gov.gr oder elektronisch über das Telefon einer Einzelperson oder über eine spezielle Anwendung (Art. 182 des Gesetzes 4876/2021 (A 251)) angezeigt, nachdem sie auf a gespeichert wurden Mobilgerät.

Der zuständige Arbeitnehmer, Inhaber oder gesetzliche Vertreter des jeweiligen Unternehmens, Arbeitgeber oder Bevollmächtigte scannt den QR-Code elektronisch über eine spezielle Anwendung (Art. 33 des Gesetzes 4816/2021 (A 118) Covid Free GR) und überprüft dann den Personalausweis der Person .

Die Verifizierung kann auch durch einfaches Anzeigen der Identifikationsdaten erfolgen, die der Bürger digital in Form eines Dokuments auf seinem Mobilgerät gespeichert hat (Artikel 182 des Gesetzes 4876/2021).

Alternativ, wenn die oben genannten Bescheinigungen von einem Ausländer aus einem Drittstaat (außerhalb der Europäischen Union) vorgelegt werden, überprüfen die Kontrolleure die in Papierform (gedruckt) vorgelegten Bescheinigungen, während sie die Identität des Inhabers überprüfen.“

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