Es wird offiziell bekannt gegeben, dass Elpis morgen, Mittwoch 26.01, wegen schlechten Wetters spielfrei ist. Endlose Probleme und unglaubliche Bewegungsschwierigkeiten hindern die Bürger daran, zur Arbeit zu gehen.
Bei einer Notfallbesprechung sagte der Minister für Klimawandel und Katastrophenschutz, Christos Stylianides, dass die allgemeinen Feiertage in Attika, den Kykladen, dem Dodekanes und Kreta im öffentlichen und privaten Sektor verlängert würden. Herr Stylianidis fügte hinzu, dass der Flughafen Eleftherios Venizelos wie gewohnt betrieben wird und über die Vorstadt und die Autobahn Vari-Koropi erreichbar ist.
Abschließend betonte der Beamte, dass der Zivilschutz zwei Helikopter zur Verfügung stellen werde, um Probleme mit der Stromversorgung zu erkennen. Denken Sie daran, dass bei Minustemperaturen Tausende von Haushalten im nördlichen Teil Attikas fast 14 Stunden lang ohne Strom und dementsprechend ohne Heizung bleiben.
Die aktuelle Situation erinnert an den Zyklon „Medea“ im vergangenen Jahr, als der Strom fast eine Woche lang unterbrochen war… Die Bewohner sind verzweifelt, denn neben der Kälte in ihren Häusern gibt es viele Menschen, die gesundheitliche Probleme haben, und ihre medizinische lebenserhaltende Geräte sind ausgeschaltet. Denn ihr Leben ist in Gefahr.
Ruhetag und Lohn
Gemäß den gesetzlichen Feiertagen (Γενική αργία) ist die Arbeit von Arbeitnehmern und die Tätigkeit von Unternehmen verboten. Es ist auch nicht legal, den fälligen Ruhetag auf die Zeit des obligatorischen Urlaubs zu verschieben (die Kürzung des Urlaubs um 1 Tag ist illegal).
Arbeitnehmer haben das Recht:
1. Diejenigen, die Tageslöhne (ημερομίσθιο) beziehen, erhalten den regulären Betrag und einen Zuschlag von 75 %, der auf ihren gesetzlichen Stundenlohn für die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird.
2. Wenn Arbeitnehmern monatliche Löhne gezahlt werden:
a) Bei Arbeitnehmern von Betrieben, die normalerweise an Sonn- und Feiertagen geschlossen sind und jetzt dringend zur Arbeit müssen, haben Arbeitnehmer Anspruch auf 1/25 ihres 2-tägigen normalerweise gezahlten Lohns und eine zusätzliche Erhöhung um 75 % das offizielle Gehalt für alle geleisteten Arbeitsstunden.
b) Wenn es sich um Unternehmen handelt, die gesetzlich an Sonn- und anderen Feiertagen arbeiten, wird nur eine Zulage von 75 % geschuldet, berechnet mit 1/25 ihres gesetzlichen Lohns für so viele Stunden, wie sie arbeiten.
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