20.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Impf- oder Krankheitsbescheinigungen: wenn sie ungültig werden

Änderungen treten ab dem 7. Februar in Bezug auf Impfbescheinigungen in Kraft, während die Situation für Krankheitsbescheinigungen ähnlich sein wird.

Aufgrund des schlechten Wetters, das das Land getroffen hat, wird eine kleine Verlängerung der Gültigkeit des Impfpasses vorgenommen. Laut Gesundheitsminister Thanos Pleuris wurde die Gültigkeit des Zertifikats vom 31. Januar bis 7. Februar verlängert, da viele unserer Mitbürger, die sich für Impfungen angemeldet hatten, aufgrund des schlechten Wetters nicht geimpft werden konnten. Dies bedeutet, dass Personen, die die Impfung abgeschlossen haben und bis zum 7. Februar 7 Monate vergangen sind, die dritte Dosis erhalten müssen, andernfalls gelten sie als ungeimpft.

Apropos Krankheitsbescheinigung

Zur Erinnerung: Die Methode zur Ausstellung einer Krankmeldung hat sich kürzlich geändert:

bei Geimpften ist ein positiver Schnelltest (Schnelltest) zur Ausstellung einer Krankschreibung, bei Nichtgeimpften ein positiver molekularer Test (PCR-Test) erforderlich.

Der neue gemeinsame Ministerialbeschluss sieht vor, dass die Seuchenbescheinigung ausgestellt wird:

(a) nach Labortests durch PCR auf COVID-19-Coronavirus innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem ersten positiven Test;

b) insbesondere bei vollständig Geimpften nach den Bestimmungen von Absatz 2 nach einer Positivkontrolle mittels Schnellnachweis des Antigens des Coronavirus COVID-19 (Schnelltest).

Die Gültigkeit des ärztlichen Zeugnisses dauert bis zu 90 Tage nach dem oben genannten einmaligen oder ersten positiven Test, sofern die folgenden zwei Punkte erfüllt sind.

Krankmeldungen, die vom 05.07.2021 bis 31.10.2021 nach einer Laboruntersuchung mittels PCR-Methode oder nach einer Untersuchung mittels Schnelltest ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis einhundertachtzig (180) Tage nach dem ersten positiven Testergebnis , jedenfalls bis spätestens 31.01.2022.

Die Gültigkeitsdauer von Krankmeldungen, die vom 1.11.2021 bis 4.12.2021 nach Laboruntersuchung mittels PCR oder nach Testung mittels Schnelltest ausgestellt wurden, beträgt 90 (neunzig) Tage.

Der erste positive Test wird durchgeführt:

a) von einer Behörde gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften oder

b) öffentliche oder private Laboratorien und enthält den Namen der Person auf dem Personalausweis oder Reisepass.

Wurde nach 90 (neunzig) Tagen plus 1 (einem) Tag eine erneute Laboruntersuchung mittels PCR durchgeführt und ergibt ein positives Ergebnis, wird ein Krankschreibungszeugnis jedoch unter Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht ausgestellt.

Definiert als vollständig geimpft

diejenigen, die mindestens 14 Tage nach der zweiten Dosis des Impfstoffs Pfizer / BioNTech, Moderna, AstraZeneca oder einer Einzeldosis bestanden haben – Johnson & Johnson, diejenigen, die mindestens 14 Tage nach der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Coronavirus mit einem bestanden haben Einzeldosis des Impfstoffs.

ab dem 1. Februar 2022 erhalten erwachsene Bürger sieben Monate nach Abschluss der Erstimpfung eine Auffrischimpfung.



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