18.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Am Ende des Monats starten die großen Ziehungen der von der Staats- und Finanzaufsicht eingerichteten Lotterie mit monatlichen Geldgewinnen von bis zu 50.000 Euro.

Die Ziehungen beginnen im Februar mit Geldpreisen von bis zu 50.000 € und einer jährlichen Superziehung, bei der 12 glückliche Steuerzahler jeweils 100.000 € gewinnen. Gemäß der Entscheidung der Unabhängigen Staatlichen Finanzbehörde werden jedes Jahr 12 monatliche Ziehungen und einmal alle 12 Monate durchgeführt.

Für die Teilnahme an jeder monatlichen Verlosung werden Transaktionen berücksichtigt, die mit einer Karte oder einem anderen elektronischen Zahlungsmittel zum Kauf von Waren oder zum Erhalt von Dienstleistungen im Vormonat getätigt wurden. Laut Beschluss:

1. Bei jeder monatlichen Ziehung werden 556 glückliche Gewinner wie folgt ausgewählt:

1 gewinnt einen Geldpreis von 50.000 €. 5 Personen gewinnen einen Geldpreis von 20.000 Euro. 50 erhalten einen Geldpreis von 5.000 Euro. 500 Personen gewinnen Preise in Höhe von 1.000 Euro.

In den letzten zehn Dezembertagen findet eine große Verlosung statt, an der alle „Lottoscheine“ teilnehmen, die jeder Bürger beim Bezahlen mit Bankkarte oder per Banküberweisung automatisch „einsammelt“, auch beim Einkaufen das Internet.

Bei dieser Verlosung gelten folgende Regeln: Zwölf glückliche Gewinner gewinnen einen Geldpreis von 100.000 Euro, die anderen 1.000 Euro. Die Anzahl der Gewinner wird durch den Gesamtbetrag bestimmt, der bei früheren monatlichen Ziehungen möglicherweise nicht verfügbar war. Die erste jährliche Ziehung umfasst insgesamt alle Lotterie-„Tickets“, die von jedem Bürger in den elf monatlichen Ziehungen zwischen Februar 2022 und Dezember 2022 gesammelt wurden.

2. Für jeden mit einer Karte oder einem anderen elektronischen Zahlungsmittel ausgegebenen Euro wird 1 „Lottoschein“ gutgeschrieben. Für den Fall, dass der Betrag 30 %, 50 % oder 70 % der monatlichen Ausgaben übersteigt, verdoppelt, verdreifacht oder vervierfacht sich die Anzahl der Lottoscheine.

3. Bürgerinnen und Bürger mit steuer- und erklärungsfreien Jahreseinkünften sowie nicht erklärungspflichtige Personen erhalten für jeden ausgegebenen Euro doppelte „Lose“.

4. Lotterielose für jeden Teilnehmer mit unterhaltsberechtigten (minderjährigen) Kindern, wie in der gemeinsamen oder gesonderten Einkommenserklärung der Eltern angegeben, werden um 50 % erhöht.

5. Bürger mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro oder mehr erhalten 1 „Lottoschein“ für jeden ausgegebenen Euro, ohne die in den vorstehenden Absätzen genannten Vergünstigungen.

6. Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb eines Jahres in einer monatlichen Lotterie einen Gewinn von mindestens 5.000 Euro gewinnen, sind von der Gewinnauszahlung in der verbleibenden monatlichen Lotterie für dasselbe Kalenderjahr befreit. Bürger, die in der monatlichen Lotterie einen Gewinn von 50.000 € gewinnen, sind von der Teilnahme an der jährlichen Lotterie im selben Kalenderjahr ausgeschlossen.

7. Bürger, die an der staatlichen Lotterie teilgenommen und ihr aktuelles Bankkonto nicht angegeben haben, haben eine Frist von drei Monaten ab dem Tag nach dem Datum der Ziehung, um es in AADE zu deklarieren (ein Geldpreis wird diesem gutgeschrieben Konto). Die Abgrenzung des Betrages erfolgt in diesem Fall unverzinst nach Angabe des Zahlungskontos.

8. Der Preis ist nicht steuerpflichtig, stellt kein Einkommen dar und unterliegt keiner Quellensteuer an die Regierung oder Dritte.



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