24.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Wichtige Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Das griechische Ministerium für Migration und Asyl hat Anweisungen für Bürger der Ukraine bezüglich der Ankunftsbedingungen in Griechenland herausgegeben und darüber informiert, wo und wie sie Unterstützung und Asyl erhalten können.

Offizielle Informationen für Vertriebene aus der Ukraine
Griechisches Ministerium für Migration und Asyl

Sie können nach Griechenland einreisen, indem Sie die folgenden Verfahren befolgen:

Inhaber ukrainischer Pässe mit biometrischen Daten können durch alle Kontrollpunkte (Land und Luft) mit einer maximalen Dauer von 90 Tagen einreisen. Inhaber von ukrainischen Pässen ohne Biometrie (alter Typ) können mit dem erforderlichen Einreisevisum oder Transitvisum mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen durch alle Kontrollpunkte einreisen.

Achtung: In den oben genannten Fällen stempelt die griechische Polizei Ihren Reisepass mit dem Einreisedatum.

Bürger der Ukraine, die keine Reisedokumente haben, können nur über den Kontrollpunkt Promakhonas einreisen, wo Ihnen das Personal der Botschaft der Ukraine in Griechenland ein entsprechendes Dokument ausstellt. Nach diesem Verfahren können Sie maximal 90 Tage bleiben. Wenn Ihre Kinder keine Reisedokumente haben, vermerkt die griechische Polizei unter dem Einreisestempel in Ihrem Reisepass die Anzahl der Minderjährigen, die Sie begleiten.

Checkpoint Promahonas

Telefone des Kontrollpunkts Promachonas
PASSKONTROLLABTEILUNG

Leiter +30 23230 41225 Support Officer +30 23230 41222 Sekretariat 23230 41079 Fax: 23230 41266

Achtung: In diesem Fall müssen Sie einen Zivilstandsnachweis oder eine Geburtsurkunde Ihrer Kinder vorlegen. Wenn Sie keines dieser Dokumente haben, müssen Sie ein spezielles verantwortungsbewusstes Antragsformular mit der Anzahl der Kinder, mit Vor- und Nachnamen, Geschlecht und Geburtsdatum von jedem von ihnen ausfüllen und einreichen.

Gewährung von vorübergehendem Schutz (Asyl)

Innerhalb von 90 Tagen wird Ihnen vom Asyldienst des griechischen Ministeriums für Migration und Asyl vorübergehender Schutz für ein (1) Jahr mit dem Recht auf Zugang zu legaler Beschäftigung, medizinischer und pharmazeutischer Versorgung gemäß Richtlinie 2001/55 des Rates gewährt der Europäischen Union.

Ministerium für Einwanderung und Asyl Einrichtung eines Callcenters zur Bereitstellung von Informationen für ukrainische Flüchtlinge.

per Telefon +302131629600, das von Montag bis Freitag von 7:00 bis 22:00 Uhr auf Ukrainisch, Griechisch und Englisch funktioniert; über Webseite migration.gov.gr; per E-Mail Ihre E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen.

Für das Verfahren zur Gewährung von vorübergehendem Schutz (Asyl) wenden Sie sich bitte an:

Call Center (+30) 213 162 9600 (Ukrainisch, Griechisch und Englisch, Montag bis Freitag, 7:00 bis 22:00 Uhr;) E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen. 196-198 Thevon Avenue, Agios Ioannis Rentis, Attika, 182 33

Hilfe und Unterkunft

Bis zum Abschluss des Verfahrens zur Ausstellung von Reisedokumenten besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, kurzfristige Unterkünfte in einem offenen Hospitality Center in der Gemeinde Sintica in der Provinz Serres für diejenigen bereitzustellen, die dies wünschen.

Personen, die längerfristig Bewirtung leisten möchten, können nach Abschluss des oben genannten Verfahrens eine entsprechende Anfrage an die E-Mail-Adresse stellen: E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen.

Das griechische Ministerium für Migration und Asyl stellt Ihnen eine Unterkunft in den dortigen Hospitality Centres zur Verfügung.

Unbegleitete Minderjährige

Für unbegleitete Minderjährige wird der nationale Mechanismus für die Identifizierung und den Schutz unbegleiteter Minderjähriger des griechischen Ministeriums für Migration und Asyl aktiviert, mit dem Ziel, Kinder in spezielle Notbetreuungszentren zu bringen. Es folgt das vorgeschriebene Identifizierungsverfahren (falls erforderlich) und die Begleitung durch eine autorisierte Person.

Telefonnummern (24/7):

+30 2132128888 +30 2132128380 +30 2132128381 +30 2132128382

E-Mail: E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen.



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