19.04.2024

Athen Nachrichten

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Russische Wehrpflichtige kämpfen in der Ukraine, die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft ermittelt

Die Tatsachen über die Anwesenheit russischer Wehrpflichtiger in der Ukraine wurden aufgedeckt. Der Sprecher des Präsidenten, Dmitri Peskow, sagte, die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft werde herausfinden, warum sie dort seien.

Peskow betont, Wladimir Putin sei über die Umsetzung seiner Weisung informiert worden, die Beteiligung von Wehrpflichtigen an einer Sonderoperation in der Ukraine auszuschließen. Im Namen des Präsidenten seien alle Materialien zur Beurteilung der Situation und zur Strafverfolgung von Beamten, die sich der Nichteinhaltung des Dekrets schuldig gemacht hätten, an die Staatsanwaltschaft geschickt worden, schreibt er Gazeta.ru. Dmitri Peskow sagte:

„Vor Beginn der Sonderoperation wurde auf Anweisung des Präsidenten Russlands, des Oberbefehlshabers Wladimir Putin, jeder der Kommandeure der Einheiten der RF-Streitkräfte angewiesen, die Beteiligung von Wehrpflichtigen an der Erfüllung von Aufgaben auf der RF kategorisch auszuschließen Territorium der Ukraine. Präsident Putin wurde über die Umsetzung dieser Anweisung informiert.

Nach Erhalt von Informationen über die Beteiligung russischer Wehrpflichtiger an der Invasion in der Ukraine wurden auf Anweisung von Putin alle Materialien zur Überprüfung und rechtlichen Bewertung an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation geschickt. Die Schuldigen werden bestraft.

Das russische Verteidigungsministerium bestätigte die Präsenz russischer Wehrpflichtiger in der Ukraine:

„Leider wurden mehrere Tatsachen über die Anwesenheit von Wehrpflichtigen in den Einheiten der russischen Streitkräfte entdeckt, die an der Durchführung einer speziellen Militäroperation auf dem Territorium der Ukraine beteiligt waren.“

Die Abteilung bestätigte, dass einige von ihnen gefangen genommen wurden. Angaben zur Zahl der Wehrpflichtigen macht das Verteidigungsministerium allerdings nicht. Zuvor hatte es berichtet, dass die Entsendung von Wehrpflichtigen in den Krieg ausgeschlossen sei. Laut Gesetz können sie frühestens vier Monate nach Beginn des Wehrdienstes in das Kampfgebiet entsandt werden.



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