23.04.2024

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Sozialtarif: Was Begünstigte von neuen Subventionen für Strom erhalten

Umwelt- und Energieminister Kostas Skrekas präzisierte die vom griechischen Premierminister angekündigten Maßnahmen zur Unterstützung der von steigenden Energiepreisen betroffenen Bürger. Was genau bekommen Leistungsberechtigte mit Sozialtarif?

Nach der Ankündigung der zuständigen Minister zu den Subventionen für Benzin, Heizöl (zum Heizen) sowie zur Deckung eines Teils der Stromrechnung und des Ostergeldes wurde festgehalten, was sich in den Stromrechnungen der Bürger genau ändern wird.

Die durchschnittliche monatliche Beihilfe zum COT steigt von 53 Euro im März auf 87 Euro im April. Das heißt, in schutzbedürftigen Haushalten werden die ersten 300 kWh des monatlichen Verbrauchs mit 290 Euro pro MWh bezuschusst. Nach Angaben des Ministers setzt Griechenland seit September letzten Jahres fast alle möglichen Instrumente um, die kürzlich von der Europäischen Kommission angekündigt wurden.

Der durchschnittliche Strompreis von Anfang März bis heute beträgt 312 EUR/MWh, während er im Januar 227 EUR/MWh und im Februar 213 EUR/MWh betrug, was fünfmal so hoch ist wie im Vorjahr. Die Energiekrise ist ein gesamteuropäisches Problem, und eine europäische Lösung wird dringend benötigt, heißt es in Berichten dikaiologitika.gr.

Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis präsentierte einen zielgerichteten Sechs-Punkte-Vorschlag für regulatorische Maßnahmen auf europäischer Ebene, um den Preis für Erdgas und damit für Strom zu senken.

Seit September 2021 führt die griechische Regierung monatliche Maßnahmen zur Verbraucherunterstützung durch, die an Änderungen der Energiepreise angepasst sind. Dies ist das erste Land in Europa, das einen Energiewendefonds geschaffen hat, an den die Überschüsse des Sonderkontos für erneuerbare Energien, des SGI-Sonderkontos usw. fließen.

Strom – Zuschuss zu Haushaltskonten – Haushalte

Die Förderung wird am Hauptwohnsitz, wie in E1 angegeben, von ca. 4,2 Mio. Haushalten bezogen, d.h. Bürger, unabhängig von Einkommen, Wohnort oder Dienstleister (Stromversorgungsunternehmen).

Die durchschnittliche monatliche Beihilfe für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von bis zu 300 kWh pro Monat steigt von 40 Euro im März auf 72 Euro im April, also um 80 %.

Insbesondere subventionieren die Behörden im April 150 kWh Verbrauch in Höhe von 270 Euro pro MWh gegenüber 150 Euro im März.

Bei einem monatlichen Verbrauch zwischen 151 und 300 kWh beträgt die Förderung 210 Euro pro MWh gegenüber 110 Euro im März.



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