24.04.2024

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Bis 2032 fallen in der EU keine zusätzlichen Mobilfunkgebühren an

Die Abgeordneten haben beschlossen, ein weiteres Jahrzehnt zu verbringen, ohne für Mobiltelefone extra zu bezahlen EU.

Der im Dezember zwischen Parlament und Rat vereinbarte Rechtsrahmen ist eine Fortsetzung der 2017 eingeführten Roaming-Mehrwertregelung. Handynutzer telefonieren bei Auslandsreisen innerhalb der EU weiterhin ohne zusätzliche Gebühren, außer denen, die es bereits getan haben in Ihrem Land bezahlt.

Die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der mobilen Verbindung

Darüber hinaus genießen sie im Ausland die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der mobilen Kommunikation wie im eigenen Land. Die Anbieter müssen Roamingdienste in derselben Qualität anbieten wie die Dienste, die sie im Wohnsitzland erbringen, sofern diese im Netz des von den Verbrauchern besuchten Landes vorhanden sind.

In Gesprächen mit dem Rat setzten sich die Abgeordneten dafür ein, dass in die neuen Vorschriften eine Bestimmung aufgenommen wird, die Maßnahmen verbietet, die die Qualität von Roamingdiensten verringern, beispielsweise durch die Umstellung einer Verbindung von 4G auf 3G.

Freier Zugang zu Notdiensten

Reisende und Menschen mit Behinderungen haben kostenlosen Zugang zu Notdiensten per Anruf oder SMS, einschließlich der Übermittlung von Anrufer-ID-Informationen. Auch Telefonieanbieter müssen Auskunft über die europäische Notrufnummer 112 geben.

Fordern Sie die Abschaffung zusätzlicher Gebühren für Anrufe innerhalb der EU

Während der Gespräche mit den Ministern der Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten auf die Abschaffung zusätzlicher Gebühren für Anrufe innerhalb der EU (z. B. von Belgien nach Italien) gedrängt, da die Verbraucher nach wie vor verwirrt sind über den Unterschied zwischen Roaming-Anrufen und Anrufen innerhalb der EU. Heute liegen die Kosten für Anrufe innerhalb der EU bei maximal 0,19 Euro pro Minute. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kommission diese Frage prüfen und die Notwendigkeit einer weiteren Senkung der Obergrenze prüfen wird, schreibt iefimerida.gr.

Roaming-Vorleistungsentgelte (d. h. wenn ein Anbieter einem anderen Anbieter die Nutzung der Netze des ersten durch die Kunden des zweiten erhebt) werden ab 2022 maximal 2 Euro pro Gigabyte betragen und bis 2027 schrittweise auf 1 Euro gesenkt. Wenn Verbraucher die Grenzen ihres Roamingvertrags überschreiten, dürfen etwaige zusätzliche Gebühren die Großkunden-Roaminggrenzen nicht überschreiten.

Das Gesetz, das mit 581 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen wurde, tritt nach der Zustimmung des Rates in Kraft.



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