Ein russischer Geschäftsmann, der seit 2012 in Griechenland lebt und arbeitet, beantragt eine einstweilige Verfügung des Obersten Verwaltungsgerichts Griechenlands zur Aufhebung einer Ministerialverordnung, die die Verlängerung oder Erteilung neuer Aufenthaltsgenehmigungen für russische Staatsbürger wegen des Krieges in der Ukraine aussetzt.
Das Paar lebt in Thessalien, wo der Mann Autos vermietet und landwirtschaftliches Eigentum verkauft und verwaltet. Das Paar besitzt ein eigenes Haus.
In ihrem Antrag geben sie an, dass ihre Aufenthaltserlaubnis im nächsten Monat abläuft und die Ausländerbehörde einen Verlängerungsantrag ablehnt.
Ankündigung der Einwanderungsbehörde: „Die Aussetzung gilt sowohl für anhängige Anträge als auch für neue Anträge.“so die Veröffentlichung iefimerida.gr.
Gleichzeitig werden laut Mitteilung des Ministeriums Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der Kategorie „Geschäftsleute, Unternehmer“ („στελέχη επιχειρήσεων“) für Bürger der Russischen Föderation werden bis auf Weiteres nicht berücksichtigt„. Es wurde besonders darauf hingewiesen, dass Griechenland auf entsprechende Entscheidungen der Europäischen Union wartet.
Daran erinnern, dass sich diese Situation im Hinblick auf die „Sonderoperation“ Russlands in der Ukraine und die anschließenden Sanktionen gegen Russland entwickelt hat.
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