25.04.2024

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Europäisches COVID-Zertifikat: Neue Vorschriften, die von der Kommission angenommen wurden

Nach neuen, von der Kommission genehmigten Regeln gilt die Gültigkeit von Impfbescheinigungen für 270 Tage (9 Monate) nach der ersten Impfserie nicht mehr für Minderjährige.

Laut news4health.gr hat die Kommission am Dienstag neue Regeln für den digitalen Impfpass im Rahmen der Verordnung genehmigt EU bezüglich COVID. Sie ermöglichen es Minderjährigen, auf die Vorlage von Zeugnissen (die kein „Verfallsdatum“ mehr haben) zu verzichten. Auf diese Weise die Begrenzung der Regelgültigkeitsdauer des Zertifikats gilt nur für Personen ab 18 Jahren. Obwohl eine Auffrischimpfung von der EMA für Personen ab 12 Jahren zugelassen wurde, empfehlen derzeit nicht alle Mitgliedstaaten eine dritte Dosis für Kinder.

Justizkommissar Didier Renders erklärte bei dieser Gelegenheit:

„Einer der größten Vorteile des digitalen COVID in der EU ist seine Flexibilität, sich an neue Bedingungen anzupassen. Nach Gesprächen mit Gesundheitsexperten der Mitgliedstaaten haben wir das entschieden Impfausweise für Minderjährige dürfen nicht ablaufen. „Wenn sie reisen können das Zertifikat, das sie nach der ersten Impfserie erhalten haben, weiter verwenden“, schreibt dikaiologitika.gr.

Die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Frau Stella Kyriakidou, fügte hinzu: „Die Pandemie dauert immer noch an und Impfungen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Unsere Botschaft hat sich nicht geändert: Lassen Sie sich impfen und dann so schnell wie möglich auffrischen. Es rettet Leben und ist für uns alle von entscheidender Bedeutung.“

Die Umsetzung der Neuregelung für Personen unter 18 Jahren erfolgt durch die Anpassung einer Anwendung für mobile Endgeräte zur digitalen Verifizierung EU-COVID-Zertifikate. Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen technischen Änderungen bis zum 6. April 2022 vornehmen.



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