25.04.2024

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Griechenland verlängert die Gültigkeit von Impf- und Genesungsbescheinigungen. NOTAM für Inlandsflüge

Griechenland hat die Gültigkeit von Impf- und Genesungsbescheinigungen gemäß der Richtlinie der Europäischen Union verlängert, die am Montag, den 5. April 2022 in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig verlängert sich die Gültigkeit der Impfbescheinigungen auf 9 Monate – ab 7 Monate früher und die Gültigkeit der Genesungsbescheinigungen – auf 6 Monate – ab 3 Monate früher.

Es sollte betont werden, dass die Gültigkeitsdauer des Zertifikats für Bürger, die eine Wiederholungsimpfung (3. Dosis) erhalten haben, oder 4. Dosisist nicht begrenzt.

ÜBER Erneuerung beider Zertifikate Das gab Gesundheitsminister Thanos Pleuris am 1. April bekannt.

Die griechische Zivilluftfahrtbehörde hat am 5. April eine Luftverkehrsrichtlinie (NOTAM) für Inlandsflüge herausgegeben, die auch die neuen Regeln festhält.

Laut dem aktualisierten NOTAM sind jetzt geimpfte Reisende müssen über einen Impfpass verfügen, der neun Monate ab dem Datum der vollständigen Impfung gegen Covid-19 gültig ist. ÜBEREs wird darauf hingewiesen, dass für Reisende, die erhalten haben Auffrischungsdosis, kein Verfallsdatum. Reisende, die sich von Covid-19 erholt haben, müssen über eine Genesungsbescheinigung verfügen, die 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig ist.

Zur Erinnerung: Reisende können in Griechenland auch mit einem negativen PCR-/Schnelltestergebnis Inlandsflüge fliegen. Die aktualisierte Covid-19-Luftverkehrsrichtlinie ist Teil der Bemühungen der griechischen Regierung, die Ausbreitung des Coronavirus im Land einzudämmen.

Covid-Regeln für Inlandsflüge: für Griechen und ausländische Besucher

  • Impfpass gültig für neun Monate (270 Tage) seit Vollimpfung gegen Covid-19 u keine Begrenzung Gültigkeitsdauer für Reisende, die erhalten haben zusätzliche Dosis.
  • Ausländer müssen haben Impfbescheinigung in einer der folgenden Sprachen: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch oder Russisch. Die Impfbescheinigung muss von einer staatlichen Stelle ausgestellt werden und den Namen des Reisenden, die Art des verabreichten Impfstoffs und die Anzahl der Dosen enthalten.
  • Alternativ können Reisende ein digitales oder gedrucktes COVID-Zertifikat einreichen EU (oder eine vergleichbare Bescheinigung aus einem Nicht-EU-Land) als Nachweis, dass die Person gegen Covid-19 geimpft wurde oder ein negatives Testergebnis hat oder vom Coronavirus erholt.
  • Oder eine Bescheinigung über die Genesung vom Coronavirus, gültig für 6 Monate (180 Tage) ab Ausstellungsdatum. Das Zertifikat muss von einer Regierungsbehörde oder einem zertifizierten Labor in einer der folgenden Sprachen ausgestellt werden: Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch oder Russisch.

Ungeimpfte Passagiere

Lassen Sie innerhalb von 72 Stunden vor Reiseantritt einen negativen PCR-Test durchführen, oder ein negativer Antigen-Schnelltest innerhalb von 48 Stunden vor Reiseantritt.

Minderjährige zwischen 4 und 17 Jahren können mit einem negativen Selbsttest fliegen, der spätestens 24 Stunden vor der planmäßigen Flugzeit durchgeführt wird.

An Bord des Flugzeugs sowie in den Ankunfts- und Abflugbereichen der Flughäfen besteht Maskenpflicht.

NOTAM CAA für Inlandsflüge hier auf Griechisch



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