19.04.2024

Athen Nachrichten

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Urlaubszuschuss bis zu 300 Euro

Die Regierung stellt jedem, der sich in den betroffenen Gebieten von Nord-Euböa und Samos entspannen möchte, eine finanzielle Unterstützung von bis zu 300 Euro zur Verfügung.

Mit einer dem Parlament vorgelegten Gesetzesänderung will die Regierung Anreize schaffen und den Tourismus auf den betroffenen Inseln und Gebieten steigern. dikaiologitika.gr.

Gemäß dieser Änderung:

1. Die finanzielle Unterstützung für 2022 wird vom nationalen Teil des staatlichen Investitionsprogramms des Ministeriums für digitale Verwaltung bereitgestellt an jede erwachsene natürliche Person für die Entwicklung des Inlandstourismus und Nord-Evia, das vom Erdbeben am 3. Oktober 2020 und den damit verbundenen Bränden im Jahr 2021 betroffen war.

2. Begünstigte sind alle volljährigen natürlichen Personen, die auf der Grundlage ihrer letzten Steuererklärung in Griechenland steuerlich ansässig sind. Für verheiratete Personen, die eine Lebensgemeinschaft geschlossen haben, ist der Begünstigte verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

3. Begünstigte:

a) volljährige Kinder des Leistungsberechtigten, die in der Einkommensteuererklärung 2020 zu unterhaltsberechtigten Mitgliedern erklärt werden;
b) der Ehegatte des Begünstigten, die Person, die mit ihm einen Konkubinatsvertrag abgeschlossen hat. Bei Kindern von Ehegatten, die beide begünstigt sind (vgl. Abs. 2), gilt das eine auf Antrag als begünstigt.

4. Nicht begünstigt werden:

a) Diejenigen, die als Begünstigte ausgewählt werden, sind die Begünstigten des Rahmenprogramms für Sozialtourismus für den Zeitraum 2021-2022. Arbeitsorganisationen, diejenigen, die als Begünstigte des Sozialtourismusprogramms der staatlichen Arbeitsverwaltung für den Zeitraum 2022-2023 ausgewählt wurden, unabhängig davon, ob die Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht.
b) Die als Leistungsempfänger ausgewählten Personen erhalten im gleichen Zeitraum eine ähnliche Leistung von einer anderen Einrichtung.

5. Die finanzielle Unterstützung beträgt dreihundert Euro für die Gemeinden Ost- und West-Samos und einhundertfünfzig Euro für die Gemeinden Istiaia Edipsos und Lake Mantoudi Agia Anna.



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