Eine spezielle Power Pass-Plattform für Bürger wird voraussichtlich im Juni eröffnet, damit sie eine Entschädigung von bis zu 600 € für zusätzliche Stromrechnungen beantragen und erhalten können, die nicht durch die Rabatte abgedeckt waren.
Der Kern der Maßnahmen, die Anfang Mai von der Führung der Ministerien für Finanzen, Umwelt und Energie angekündigt wurden, konzentriert sich auf den Prozess direkte Rückgabe der Gewinne für einen Gesamtbetrag von 280 Millionen Euro. Der „Schaden“ ist zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 bei Eigentümern bzw. Mietern des Hauptwohnsitzes entstanden. Es handelt sich um Aufwertungen, die im oben genannten Zeitraum nicht durch Zuschüsse gedeckt waren.
Subventionen für Stromrechnungen und Erstattungen von Preiserhöhungen pro Kilowattstunde in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro sowie eine Obergrenze für Stromerzeuger unter Aussetzung der Anpassungsklausel, in den Plan der Regierung zur Bekämpfung steigender Strompreise aufgenommen.
Verbraucher sollten laut dem Mega-Bericht Folgendes wissen:
- 60 % der erhöhten Stromkosten, die Privatkunden auf Grundunterkunftsrechnungen vom 1. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022 entstehen, sind erstattungspflichtig (unabhängig vom Abrechnungszeitraum der Rechnungen). Die Berechnung des Abrechnungsdatums und die Erstattung erfolgt auf dieser Grundlage, nicht auf der Grundlage des Zeitraums des Verbrauchs.
- Die Entschädigung betrifft private Verbraucher und die Bezahlung des Stroms am Hauptwohnsitz (wenn die Stromrechnung nicht durch Rabatte des Staates oder der Lieferanten kompensiert wurde).
- Die Subvention gilt für in Griechenland ansässige Haushalte mit einem deklarierten Familieneinkommen von bis zu 45.000 EUR. Dabei werden die in den Steuererklärungen des Jahres 2021 geltend gemachten Einkünfte berücksichtigt.
- Entschädigungsbeträge werden auf das IBAN-Bankkonto des Verbrauchers zurückerstattet.
- Die Rückerstattung erhält, wer insgesamt in Höhe der Stromrechnung für sechs Monate mehr als 30 Euro bezahlt hat und somit mindestens 18 Euro erhält. Die Höhe der Förderung darf 600 Euro pro Verbraucher nicht überschreiten.
- Auch Studierende haben Anspruch auf Entschädigung (für studentisches Wohnen), wenn sie selbst eine Steuererklärung abgeben und die studentische Wohnung als Hauptwohnsitz angeben.
- Notwendig Bedingung für den Erhalt der Förderung ist die Einreichung eines Antrags auf der elektronischen Plattform, das vom Ministry of Digital Government und AADE erstellt wird. Die Daten des Hauptwohnsitzes werden über die Plattform von ΑΑΔΕ empfangen, ebenso die entsprechende Stromzählernummer, und der Empfänger wird diese Daten bestätigen oder bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes aktualisieren. Die Stromrechnungsdaten werden dann bei den Stromanbietern erhoben.
- Wer seinen Wohnsitz gewechselt hat, erhält die Möglichkeit zur Korrektur, wenn das Haus nicht als Erstwohnsitz im Finanzamt auftaucht.
- Der Erstattungsbetrag wird pro Monat nach folgender Formel berechnet: Erstattungsbetrag = (der Betrag des während des Monats ausgestellten Erstattungsartikels – der Betrag der Einbehaltung des Staates auf dem Erstattungsartikel – der Betrag des Rabatts vom Anbieter auf den Erstattungsartikel)*. Miteigentums- oder Nutzungsquote* 60 %. (Το ποσό επιστροφής υπολογίζεται, ανά μήνα, σύμφωνα με τον ακόλουθο μαθηματικό τύπο: Ποσό επιστροφής = (Ποσό ρήτρας αναπροσαρμογής λογαριασμού που εκδόθηκε εντός του μηνός – Ποσό έκπτωσης από το κράτος επί της ρήτρας αναπροσαρμογής – Ποσό έκπτωσης από τον πάροχο επί της ρήτρας αναπροσαρμογής) * Ποσοστό συνιδιοκτησίας ή χρήσης * 60%).
Subventionen
Darüber hinaus gelten für Mai und Juni, wie bekannt wurde, Subventionen für die Zahlung von Stromrechnungen nicht nur für Haupt-, sondern auch für Nebenhäuser und betreffen auch den Verbrauch über 300 Kilowattstunden pro Monat. Stand Mai beträgt die durchschnittliche monatliche Förderung für Haushalte mit einem Verbrauch bis 300 Kilowattstunden 56,6 Euro. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 400 kWh beträgt der Zuschuss 65,6 Euro. Im selben Monat werden 1.250.000 Unternehmen mit 170 Euro pro MWh gefördert. Zusätzlich werden 100 Euro pro MWh als Mittelstandszuschuss bereitgestellt.
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