24.04.2024

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150 Euro – Zuschuss für Kurbehandlung

ΕΟΠΥΥ kündigte die Bereitstellung einer balneologischen Leistung für den Versicherten für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Oktober 2022 an.

Die Beihilfe zur Kur wird Versicherten gewährt, die entsprechende Diagnosen haben und eine Therapie benötigen, Berichte news4health.gr. 150 Euro werden für die Durchführung von 15 balneologischen Prozeduren (1 Kur) zugewiesen.

Anspruch auf Leistungen für Kur- und Heilanstalten haben Versicherte mit folgenden Erkrankungen:

1) Rheumatische Autoimmunerkrankungen mit Schädigung des Bewegungsapparates, die sich nicht im akuten Stadium befinden:

  • a) rheumatoide Arthritis
  • b) systemischer Lupus erythematodes
  • c) systemische Sklerose
  • d) Polymyositis-Dermatitis
  • e) rheumatoide Polymyalgie
  • e) Mischkollagenose.

2) Posttraumatische Steifheit, posttraumatische Arthritis.

3) Hauterkrankungen: Psoriasis, chronisches Ekzem und chronische diffuse Neurodermitis.

Erforderliche Belege, die vom Versicherten einzureichen sind, um Anspruch auf diese Leistung zu haben:

  • Ärztliches Gutachten (gemäß beigefügtem Muster 1) eines Arztes der jeweiligen Fachrichtung (Orthopäde, Rheumatologe, Dermatologe, Physiotherapeut). Der Abschluss muss eine detaillierte Beschreibung des Zustands der versicherten Person enthalten und die Notwendigkeit einer Badekur begründen. In Ermangelung eines Rheumatologen in der Region (Vertragsarbeit in staatlichen oder militärischen Krankenhäusern, Universitätskliniken oder in den Erste-Hilfe-Stellen des Π.Ε.Δ.Υ.) werden die Schlussfolgerungen von einem Vertragsorthopäden akzeptiert oder in den oben genannten Erste-Hilfe-Stellen für diese spezifische Krankheit.
  • Ein ärztliches Gutachten eines spezialisierten Kardiologen, aus dem unter Berücksichtigung des klinischen Zustands des Versicherten hervorgeht, dass er eine bestimmte Behandlung durchführen kann und keine medizinischen Kontraindikationen hat. Die Gutachten können von Ärzten aus Regierungs- oder Militärkrankenhäusern, Universitätskliniken, Ärzten des Primary National Health Network (PA.Ε.Δ.Υ) und Vertragsärzten der ΕΟΠΥΥ erstellt werden.
  • Bescheinigung über einen Kuraufenthalt, ausgestellt von seinem gesetzlichen Vertreter, mit Angabe, dass „die Klinik zu staatlich anerkannten Erholungsorten gehört“. Die Daten der Bäder sowie der Zeitraum, in dem sie abgehalten wurden, müssen in demselben Dokument angegeben werden.
  • Eine beglaubigte Fotokopie der Quittung der Hotelzimmerreservierung, um die Reise und den Aufenthalt des Versicherten am Behandlungsort zu bestätigen. Befindet sich der Kurort in der Nähe des Wohnortes des Versicherten und kann eine Unterbringung (in einem Hotel) nicht zugesagt werden, so hat der Leistungsberechtigte einen entsprechenden verantwortungsvollen Antrag zu stellen.

Die ärztlichen Gutachten werden dem Gesundheitsdirektor bzw. dem Leiter des Gesundheitsamtes oder seinem gesetzlichen Vertreter oder der zuständigen Prüfbehörde zur Kenntnis gebracht, die nach Prüfung des Bürgerkrankenbuches der Versicherungsdeckung zwei ärztliche Gutachten mit a bescheinigt Siegel, Unterschrift und Datum der Überprüfung.

Dann nimmt die zuständige Person einen schriftlichen Bezug auf das Krankenbuch des Versicherten unter Angabe der vom Facharzt empfohlenen Kur (Anzahl der Bäder) für das laufende Jahr. Bei weniger als 15 Bädern wird der den durchgeführten Bädern entsprechende Betrag anteilig erstattet.



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