17.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Strompass: Wenn Stromnutzer Geld bekommen

Laut einer neuen Ankündigung des stellvertretenden Finanzministers Theodoros Skylakakis wird die Plattform für Empfänger von Stromzulagen zwei Wochen lang geöffnet sein, um sich zu bewerben.

Theodoros Skylakakis bestätigte heute, dass Power Pass-Anträge vom 14. bis 15. Juni geöffnet werden, wobei Rückerstattungen von bis zu 60 % der zu hohen Gebühren in den ersten Julitagen erfolgen werden. dikaiologitika.gr.

Es wird daran erinnert, dass gemäß der ΥΠΟΙΚ-Änderung gestern ein Register der Stromquotenbegünstigten eröffnet wurde, die für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022 rückwirkend eine Rückerstattung auf „überhöhte“ Rechnungen erhalten. Jetzt die Kategorien der Begünstigten festlegen Nettoeinkommen berücksichtigtda „die bisherige Lösung Mängel aufwies“.

Auf die Frage eines Journalisten, ob die Subvention 80 bis 85 Prozent des bereits von Bürgern und Unternehmen für Strom gezahlten Betrags abdecken würde, antwortete Theodoros Skilakakis, es handele sich um ein komplexes System, bei dem „in jedem Einzelfall ein bestimmter Betrag abgedeckt ist“. Es werden verschiedene Interventionen (abschließende Berechnungen) durchgeführt, die zu einer viel besseren Position für gefährdete Haushalte und kleine Unternehmen führen.

Wie Athens News zuvor schrieb, wird im Juni eine spezielle Power Pass-Plattform für Bürger eröffnet, damit sie eine Entschädigung von bis zu 600 Euro für zusätzliche Stromrechnungen beantragen und erhalten können, die nicht durch Rabatte abgedeckt waren.

Der Kern der Maßnahmen, die Anfang Mai von der Führung der Ministerien für Finanzen, Umwelt und Energie angekündigt wurden, konzentriert sich auf den Prozess direkte Rückgabe der Gewinne für einen Gesamtbetrag von 280 Millionen Euro. Der „Schaden“ ist zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 bei Eigentümern bzw. Mietern des Hauptwohnsitzes entstanden. Es handelt sich um Aufwertungen, die im oben genannten Zeitraum nicht durch Zuschüsse gedeckt waren.

Subventionen für Stromrechnungen und Rückerstattungen von Preiserhöhungen pro Kilowattstunde in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro sowie eine Obergrenze für Stromerzeuger bei Aussetzung der Anpassungsklausel in den Plan der Regierung zur Bekämpfung steigender Strompreise aufgenommen.

Verbraucher sollten laut dem Mega-Bericht Folgendes wissen:

  • 60 % der erhöhten Stromkosten, die Privatkunden auf Grundunterkunftsrechnungen vom 1. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022 entstehen, sind erstattungspflichtig (unabhängig vom Abrechnungszeitraum der Rechnungen). Die Berechnung des Abrechnungsdatums und die Erstattung erfolgt auf dieser Grundlage, nicht auf der Grundlage des Zeitraums des Verbrauchs.
  • Die Entschädigung betrifft private Verbraucher und die Bezahlung des Stroms am Hauptwohnsitz (wenn die Stromrechnung nicht durch Rabatte des Staates oder der Lieferanten kompensiert wurde).
  • Die Subvention gilt für in Griechenland ansässige Haushalte mit einem deklarierten Familieneinkommen von bis zu 45.000 EUR. Dabei werden die in den Steuererklärungen des Jahres 2021 geltend gemachten Einkünfte berücksichtigt.
  • Entschädigungsbeträge werden auf das IBAN-Bankkonto des Verbrauchers zurückerstattet.
  • Die Rückerstattung erhält, wer insgesamt in Höhe der Stromrechnung für sechs Monate mehr als 30 Euro bezahlt hat und somit mindestens 18 Euro erhält. Die Höhe der Förderung darf 600 Euro pro Verbraucher nicht überschreiten.
  • Auch Studierende haben Anspruch auf Entschädigung (für studentisches Wohnen), wenn sie selbst eine Steuererklärung abgeben und die studentische Wohnung als Hauptwohnsitz angeben.
  • Notwendig Bedingung für den Erhalt der Förderung ist die Einreichung eines Antrags auf der elektronischen Plattform, das vom Ministry of Digital Government und AADE erstellt wird. Die Daten des Hauptwohnsitzes werden über die Plattform von ΑΑΔΕ empfangen, ebenso die entsprechende Stromzählernummer, und der Empfänger wird diese Daten bestätigen oder bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes aktualisieren. Die Stromrechnungsdaten werden dann bei den Stromanbietern erhoben.
  • Wer seinen Wohnsitz gewechselt hat, erhält die Möglichkeit zur Korrektur, wenn das Haus nicht als Erstwohnsitz im Finanzamt auftaucht.
  • Der Erstattungsbetrag wird pro Monat nach folgender Formel berechnet: Erstattungsbetrag = (der Betrag des während des Monats ausgestellten Erstattungsartikels – der Betrag der Einbehaltung des Staates auf dem Erstattungsartikel – der Betrag des Rabatts vom Anbieter auf den Erstattungsartikel)*. Miteigentums- oder Nutzungsquote* 60 %. (Το ποσό επιστροφής υπολογίζεται, ανά μήνα, σύμφωνα με τον ακόλουθο μαθηματικό τύπο: Ποσό επιστροφής = (Ποσό ρήτρας αναπροσαρμογής λογαριασμού που εκδόθηκε εντός του μηνός – Ποσό έκπτωσης από το κράτος επί της ρήτρας αναπροσαρμογής – Ποσό έκπτωσης από τον πάροχο επί της ρήτρας αναπροσαρμογής) * Ποσοστό συνιδιοκτησίας ή χρήσης * 60%).

Subventionen

Darüber hinaus gelten für Mai und Juni, wie bekannt wurde, Subventionen für die Zahlung von Stromrechnungen nicht nur für Haupt-, sondern auch für Nichtgrundhäuser und betreffen auch den Verbrauch über 300 Kilowattstunden pro Monat. Stand Mai beträgt die durchschnittliche monatliche Förderung für Haushalte mit einem Verbrauch bis 300 Kilowattstunden 56,6 Euro. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 400 kWh beträgt der Zuschuss 65,6 Euro. Im selben Monat werden 1.250.000 Unternehmen mit 170 Euro pro MWh gefördert. Zusätzlich werden 100 Euro pro MWh als Mittelstandszuschuss bereitgestellt.

Der Kern der Maßnahmen, die Anfang Mai von der Führung der Ministerien für Finanzen, Umwelt und Energie angekündigt wurden, konzentriert sich auf den Prozess direkte Rückgabe der Gewinne für einen Gesamtbetrag von 280 Millionen Euro. Der „Schaden“ ist zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 bei Eigentümern bzw. Mietern des Hauptwohnsitzes entstanden. Es handelt sich um Aufwertungen, die im oben genannten Zeitraum nicht durch Zuschüsse gedeckt waren.

Subventionen für Stromrechnungen und Rückerstattungen von Preiserhöhungen pro Kilowattstunde in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro sowie eine Obergrenze für Stromerzeuger bei Aussetzung der Anpassungsklausel in den Plan der Regierung zur Bekämpfung steigender Strompreise aufgenommen.

Verbraucher sollten laut dem Mega-Bericht Folgendes wissen:

  • 60 % der erhöhten Stromkosten, die Privatkunden auf Grundunterkunftsrechnungen vom 1. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022 entstehen, sind erstattungspflichtig (unabhängig vom Abrechnungszeitraum der Rechnungen). Die Berechnung des Abrechnungsdatums und die Erstattung erfolgt auf dieser Grundlage, nicht auf der Grundlage des Zeitraums des Verbrauchs.
  • Die Entschädigung betrifft private Verbraucher und die Bezahlung des Stroms am Hauptwohnsitz (wenn die Stromrechnung nicht durch Rabatte des Staates oder der Lieferanten kompensiert wurde).
  • Die Subvention gilt für in Griechenland ansässige Haushalte mit einem deklarierten Familieneinkommen von bis zu 45.000 EUR. Dabei werden die in den Steuererklärungen des Jahres 2021 geltend gemachten Einkünfte berücksichtigt.
  • Entschädigungsbeträge werden auf das IBAN-Bankkonto des Verbrauchers zurückerstattet.
  • Die Rückerstattung erhält, wer insgesamt in Höhe der Stromrechnung für sechs Monate mehr als 30 Euro bezahlt hat und somit mindestens 18 Euro erhält. Die Höhe der Förderung darf 600 Euro pro Verbraucher nicht überschreiten.
  • Auch Studierende haben Anspruch auf Entschädigung (für studentisches Wohnen), wenn sie selbst eine Steuererklärung abgeben und die studentische Wohnung als Hauptwohnsitz angeben.
  • Notwendig Bedingung für den Erhalt der Förderung ist die Einreichung eines Antrags auf der elektronischen Plattform, das vom Ministry of Digital Government und AADE erstellt wird. Die Daten des Hauptwohnsitzes werden über die Plattform von ΑΑΔΕ empfangen, ebenso die entsprechende Stromzählernummer, und der Empfänger wird diese Daten bestätigen oder bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes aktualisieren. Die Stromrechnungsdaten werden dann bei den Stromanbietern erhoben.
  • Wer seinen Wohnsitz gewechselt hat, erhält die Möglichkeit zur Korrektur, wenn das Haus nicht als Erstwohnsitz im Finanzamt auftaucht.
  • Der Erstattungsbetrag wird pro Monat nach folgender Formel berechnet: Erstattungsbetrag = (der Betrag des während des Monats ausgestellten Erstattungsartikels – der Betrag der Einbehaltung des Staates auf dem Erstattungsartikel – der Betrag des Rabatts vom Anbieter auf den Erstattungsartikel)*. Miteigentums- oder Nutzungsquote* 60 %. (Το ποσό επιστροφής υπολογίζεται, ανά μήνα, σύμφωνα με τον ακόλουθο μαθηματικό τύπο: Ποσό επιστροφής = (Ποσό ρήτρας αναπροσαρμογής λογαριασμού που εκδόθηκε εντός του μηνός – Ποσό έκπτωσης από το κράτος επί της ρήτρας αναπροσαρμογής – Ποσό έκπτωσης από τον πάροχο επί της ρήτρας αναπροσαρμογής) * Ποσοστό συνιδιοκτησίας ή χρήσης * 60%).

Subventionen

Darüber hinaus gelten für Mai und Juni, wie bekannt wurde, Subventionen für die Zahlung von Stromrechnungen nicht nur für Haupt-, sondern auch für Nichtgrundhäuser und betreffen auch den Verbrauch über 300 Kilowattstunden pro Monat. Stand Mai beträgt die durchschnittliche monatliche Förderung für Haushalte mit einem Verbrauch bis 300 Kilowattstunden 56,6 Euro. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 400 kWh beträgt der Zuschuss 65,6 Euro. Im selben Monat werden 1.250.000 Unternehmen mit 170 Euro pro MWh gefördert. Zusätzlich werden 100 Euro pro MWh als Mittelstandszuschuss bereitgestellt.



Source link