18.04.2024

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EU-Mindestlohnabkommen

EU-Mindestlohnabkommen

Angesichts der alles andere als rosigen Wirtschaftsaussichten sowie der galoppierenden Inflation haben die Mitgliedstaaten EU einen Mindestlohn festlegen.

Dies bedeutet nicht, dass es in allen europäischen Ländern gleich sein wird, aber das Abkommen wird dazu verpflichten, ein angemessenes Versorgungsniveau für alle Arbeitnehmer in Europa sicherzustellen. Ziel der neuen Richtlinie ist es, dieses Problem anzugehen, indem eine EU-Verordnung geschaffen wird, die darauf abzielt, den Schutz eines angemessenen Mindestlohns zu verbessern. Dies soll unter voller Berücksichtigung der Traditionen und Zuständigkeiten der Staaten sowie der Autonomie der Sozialpartner erreicht werden. bnn-news. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten weder dazu, Mindestlöhne gesetzlich festzulegen, noch sieht sie einen europaweiten Mindestlohn in der gesamten EU vor. Nicolas Schmitt, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärt:

„Es verändert das ganze Spiel. Vor allem wird es helfen, die heimische Armut zu bekämpfen und die Idee einer sozialen Marktwirtschaft zu stärken.“

Gemäß der Vereinbarung müssen alle EU-Mitgliedstaaten erwartungsgemäß einen Mindestlohn festlegen, der sich an den Kosten eines Warenkorbs von Waren und Dienstleistungen und dem Mediangehalt orientiert. Jedes europäische Land muss sich außerdem seine eigenen Ziele für faire Entlohnung setzen und diese erfüllen. Der deutsche Europaabgeordnete Dennis Radtke glaubt, dass dies keine zusätzlichen Kosten für Unternehmen in schwierigen Zeiten bedeuten wird:

„Ich verstehe, dass viele Unternehmen über die aktuelle Situation besorgt sind. Aber diese Richtlinie sollte solche Bedenken nicht verstärken, ihre Auswirkungen werden begrenzt sein.“

Einige Länder, wie Dänemark und Schweden, sind jedoch gegen die direkte Einführung eines Mindestlohns. Sie wehren sich dagegen, dass Brüssel seine Produktions- und Entlohnungsprinzipien anderen Staaten aufzwingt, weil sie befürchten, dass ihr bewährtes System, in dem sich Tarife und Arbeitgeber über Löhne und deren Bedingungen einigen, gefährdet wird.

Ob ein neues Abkommen verabschiedet wird, ist noch nicht bekannt. In diesem Fall tritt es innerhalb von etwa 2 Jahren in Kraft.



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