23.04.2024

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Sozialtourismus 2022: Bewerbungsplattform eröffnet

Heute, am 15. Juni um 13:00 Uhr, wurde die elektronische Plattform des Sozialtourismus 2022 für die Einreichung von Anträgen für diejenigen geöffnet, die sich kostenlos ausruhen möchten.

Nach vorläufigen Schätzungen betrifft das Programm 300.000 Begünstigte und wird vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 „arbeiten“. Das Programmbudget beträgt 35 Millionen Euro, eine Steigerung um 5 Millionen Euro im Vergleich zum Programm für den Zeitraum 2021-2022. Anträge können bis zum 23. Juni 23 unter www.gov.gr/ipiresies/ergasia-kai-asphalise/apozemioseis-kai-parokhes/koinonikos-tourismos eingereicht werden.

Wer sind die Nutznießer?

Das Sozialtourismusprogramm steht Personen zur Verfügung, die im Vorjahr 2021 mindestens 50 Arbeitstage hatten oder 50 Versicherungstage aus dem ΟΑΕΔ-Sondermutterschaftsgeld oder 50 Tage Arbeitslosengeld bezogen haben oder eine Kombination aus allem oben genannten haben , schreibt dikaiologitika.gr.

Begünstigte sind auch Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist im Sonderregister der Arbeitslosen mit Behinderungen ΔΥΠΑ eingetragen sind.

Außerdem eine Person kann NICHT Begünstigter werdendie zuvor einen Sozialtourismusgutschein erhalten haben (letztes Jahr, Programm 2021-2022) und in diesem Jahr eine entsprechende Leistung von einer anderen Stelle erhalten haben (z. B. „Tourismus für alle“ des Tourismusministeriums).

Nur Begünstigte mit Behinderungen oder Begünstigte, die bei ihrem Antrag einen Teilnehmer mit einer Behinderung angegeben haben, können die Leistung jährlich erhalten.

Subventionsbeträge

In diesem Jahr wird der Zuschuss erhöht und auf alle Unterkunftskategorien (5-12% in Hotels und 3-8% in Mietzimmern) ausgeweitet, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken.

Darüber hinaus wird erwartet, dass der Zuschuss für August wie im Vorjahr um 20 % erhöht wird, um die Beteiligung von Tourismusunternehmen in diesem Zeitraum zu erhöhen. Der erweiterte Rabatt gilt das ganze Jahr über für Unterkünfte in Nord-Euböa und Samos.

Begünstigte können nach direkter Rücksprache mit dem Anbieter bis zu sechs Nächte in einer touristischen Einrichtung ihrer Wahl aus dem DYPA-„Lieferantenregister“ verbringen.

Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Nächte (mit einem kleinen Aufpreis von Einzelpersonen). Auf den Inseln Kos, Leros, Lesbos, Samos, Chios und der Präfektur Evros sind 10 Nächte vorgesehen (ohne Aufpreis).

Im Rahmen der Maßnahmen zur Unterstützung von Brandgebieten beträgt die maximale Übernachtungsdauer in den Gemeinden Istiaia-Edipsos und Mantoudi-Limni-Ag.Anna (Euböa) 12 Nächte.

Neben Übernachtungen in touristischen Stätten werden auch Fährtickets bezuschusst. Die finanzielle Beteiligung des allgemeinen Kreises der Begünstigten beträgt 25 %, derjenigen mit vielen Kindern – 20 %. Zum Fährtickets für Behinderte werden kostenlos zur Verfügung gestellt.



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