19.04.2024

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Power Pass: Plattform offen, Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung

Die Plattform für die Teilnahme am Power Pass-Programm zur Subventionierung von Stromrechnungen ist geöffnet. Die Bewerbungsfrist endet am letzten Tag im Juni.

Um die Plattform zu betreten, klicken Sie auf HIER. Jeden Tag können mehr Begünstigte einen Antrag stellen, die elektronische Plattform wird schrittweise geöffnet, abhängig von der letzten Ziffer der Steuernummer ΑΦΜ. Seit gestern, Freitag, ist es für Eigentümer von ΑΦΜ mit der Endziffer 1 verfügbar. Diese schrittweise Einreichung von Anträgen wird ihre Bearbeitung erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Die Bewerbung ist ganz einfach. Sie benötigen nur Taxisnet-Codes und ein IBAN-Konto – Geld wird ihm bei Genehmigung gutgeschrieben. Alle erforderlichen Daten werden automatisch über das Interoperabilitätszentrum des Generalsekretariats für Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung bezogen.

Bürger, einschließlich Studenten, können bis zu 600 Euro erhalten, um den Anstieg der Stromrechnungen vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Mai 2022 zu decken. Die Hauptsache ist, die festgelegten Kriterien zu erfüllen, einen Antrag sorgfältig und korrekt einzureichen Online-Plattform.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt 1. Nach der Authentifizierung ihres persönlichen Taxisnet-Codes loggt sich der Begünstigte auf der Plattform ein und beantragt finanzielle Unterstützung.

Schritt 2. Der Antrag kann dupliziert werden, wenn es sich um Stromrechnungen für den Hauptwohnsitz des Begünstigten und für Mietwohnungen für unterhaltsberechtigte Kinder handelt, die Vollzeitstudenten sind.

Schritt 3. Der Antrag wird nur von einem Mitglied des Haushalts gestellt. Müssen zwei nicht getrennt lebende Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben, muss einer der Ehegatten die gemeinsame Steuererklärung abgeben. Geht ein Antrag des zweiten Ehegatten ein, wird dieser abgelehnt.

Schritt 4. Der Empfänger bestätigt die Aktualisierung seiner Hauptwohnsitzdaten:

Alle Daten zum Hauptwohnsitz stammen aus der Einkommensteuererklärung 2021, falls eine eingereicht wurde, oder aus der Steuererklärung 2020, falls das Steuerjahr 2021 noch nicht eingereicht wurde. Ist der Antragsteller mit den auf der Plattform angegebenen Daten zum Hauptwohnsitz einverstanden, so bestätigt er die Richtigkeit für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis 01.05.2022. Vollständige Angaben zum Hauptwohnsitz, an dem der Antragsteller am 01.12.2021, 01.01.2022, 01.02.2022, 01.03.2022, 01.04.2022 und 01.05.2022 gelebt hat.

Schritt 5. Für die Zahlung von Stromrechnungen im Zusammenhang mit der Mietwohnung der vollzeitbeschäftigten Kinder einer Familie muss ein Antrag von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gestellt werden. Bisher musste der Elternteil oder Erziehungsberechtigte eine endgültige Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2021 abgeben und die gezahlte Miete für den Wohnsitz des Kindes und die entsprechende Leistungsnummer in der Steuererklärung Anlage 6 melden.

Der Antragsteller überprüft oder aktualisiert die Mietwohnungsinformationen für Vollzeitkinder für den Zeitraum Dezember 2021 bis Mai 2022, einschließlich Vor- und Nachname, AFM des Eigentümers, Mieterklärungsnummer und Stromnummer. Bleibt die gemietete Unterkunft des Kindes zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 1. Mai 2022 die gleiche wie oben, bestätigt der Berechtigte, dass die Daten für den gesamten oben genannten Zeitraum gültig sind. Für den Fall, dass sich der Wohnort des Kindes zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 1. Mai 2022 im Zusammenhang mit dem Vorstehenden geändert hat, trägt der Begünstigte die entsprechenden Daten für die gemietete Wohnung ein, in der das Kind am 1. Dezember 2021 gelebt hat , 01.01.2022, 01.02.2022, 01.03.2022, 01.04.2022 und 01.05.2022. Bei mehr als einem Studierenden in der Familie geht der Berechtigte für den Zweit- oder Drittwohnsitz genauso vor .

AufmerksamkeitA: Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter kann bis zu drei Schülerbewerbungen einreichen.

Schritt 6. Nach der Aktualisierung der Angaben zum Hauptwohnsitz oder zur Mietwohnung der Kinder vervollständigt und aktualisiert der Antragsteller seine Kontaktdaten und insbesondere seine E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer und persönliche Bankkontonummer. Er stimmt der Übertragung der erforderlichen Elemente der Stromrechnungen von Stromlieferanten an ΚτΠ Μ.Α.Ε zu. zur Bearbeitung und Berechnung des Zuschusses.

Schritt 7. Der Begünstigte schließt den Antrag auf finanzielle Unterstützung ab. Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, die Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist, d. h. bis Ende Juni, zu ändern oder abzubrechen.

Gefördert werden Personen mit einem jährlichen Haushaltsnettoeinkommen nach Steuern, Steuerjahr 2020, bis zu 45.000 Euro. Wenn ein Steuerpflichtiger erstmals im Steuerjahr 2021 eine Steuererklärung abgibt, wird das Nettoeinkommen des Haushalts nach Steuern für das Steuerjahr 2021 berücksichtigt. Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2020, die vor dem 1. Mai 2022 gemeldet wurden, werden berücksichtigt. Daten zur Steueransässigkeit sowie Einkommen für das Steuerjahr 2021 werden berücksichtigt, da sie deklariert werden, bevor jeder Begünstigte finanzielle Unterstützung beantragt.

Zur Berechnung des Förderungsbetrags pro Empfänger wird zunächst der Förderungsbetrag für jede zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 31. Mai 2022 ausgestellte Stromrechnung berechnet. Die Höhe der Beihilfe zur Stromrechnung errechnet sich aus 60 % des positiven Saldos, der sich aus dem Abzug der vom Staat und den Stromversorgern gewährten Abzüge vom Betrag des Kontoausgleichspostens ergibt.

Finanzielle Unterstützung wird Begünstigten gewährt, bei denen eine Gesamterhöhung der Stromrechnung von mehr als 30 Euro vorgelegt wird, und darf 600 Euro pro Begünstigten nicht überschreiten. Beträgt beispielsweise die Netto-Haushaltsabgabe nach Abzug der Abzüge für Stromrechnungen vom 1. Dezember 2021 bis 31. Mai 800 Euro, dann beträgt der Vorteil 480 Euro (800 x 60 %).

Der Hilfebetrag ist nicht steuerpflichtig, steht unveräußerlich und ungesichert in der Hand des Staates oder Dritter, unterliegt keinen Abzügen, Gebühren oder Beiträgen, einschließlich eines besonderen Solidarbeitrags, wird nicht geleistet und zählt nicht als nachgewiesene Schulden die Steuerverwaltung und der Staat, Kommunen, Versicherungskassen oder Kreditinstitute. Es wird nicht als Einkommen für die Zahlung von Sozialleistungen angerechnet.

Die Auszahlung der finanziellen Unterstützung an die Begünstigten erfolgt nach Abschluss der Einreichung und Prüfung der Anträge. Der Förderbetrag wird dem im Antrag angegebenen Bankkonto gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt nach Angaben des Finanzministeriums in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Antragstellung und der Verlässlichkeit der Daten ab Anfang Juli gestaffelt. Der Berechtigte erhält eine automatische Nachricht an die im Förderungsantrag angegebene E-Mail-Adresse mit der Höhe der ihm ausgezahlten Förderung oder wird bei Ablehnung des Antrags informiert.

Informationen in griechischer Sprache sind zu finden hier.



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