25.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

INKA: „Die Preisklausel wird nicht entfernt – sie ändert nur den Namen und wird in die Stromrechnung integriert“

Den Bürgern Griechenlands droht eine Fortsetzung der „elektrischen Tragödie“, sagte der Anwalt des Verbraucherinstituts (INKA), Alexis Alexopoulos, da die berüchtigte Strompreiserhöhungsklausel, die Haushalte und Unternehmen in die Knie gezwungen hat, ab August nicht mehr aufgehoben wird. 1 immerhin – es ändert nur seinen Namen.

Anstatt es zu entfernen, verschieben die Behörden es von Konten auf schwebende Rechnungen, wodurch sich die Ausgaben monatlich ändern werden. Insbesondere sagte Alexis Alexopoulos auf ERT:

„Die Gebühr wird auf die übliche Weise eingeführt … dies gibt den Lieferanten das Recht ändern Sie die Preise nach Belieben und es unter Artikel 2 der Änderung unter die Begründung für Stromgebühren zu stellen. Also ändern wir nur den Namen. Dies werden die gleichen Nummern sein. Wir haben das Fleisch Fisch genannt, aber eigentlich alles an seinem Platz gelassen. Der Verbraucher kann nicht wissen oder kontrollieren, welche Gebühren erhoben werden. Diese Änderung verstößt gegen europäisches Recht und das Recht EUweil es sagt, dass der Anbieter nicht einmal verpflichtet, den Verbraucher über von ihnen vorgenommene Erhöhungen zu informieren. Die einzige Verpflichtung des Anbieters gemäß der Änderung besteht darin, Informationen über die Höhe des Entgelts auf seiner Website zu veröffentlichen.

Das heißt, der Bürger wird nicht nur weiterhin mit einer Raubklauselerhöhung belastet, sondern er kann sich nicht einmal darüber informieren, wie die Beträge entstehen, die ihm die Anbieter in Rechnung stellen.

Auch die diskontierten Mehrgewinne der Energieversorger werden einkalkuliert auf äußerst dubiose Weise., wird nicht von der Regierung besteuert und absolut nichts wird an die Verbraucher zurückgegeben. Den Bürgerinnen und Bürgern wird keine nennenswerte Entlastungsmaßnahme geboten, weil die Sanierungsklausel einfach in den Schatten tritt und „im Keller“ weiterexistiert.

So werden (wenige) Verluste der Stromversorger weiterhin durch staatliche Subventionen kompensiert, also wiederum der Staatskasse und den steuerzahlenden Bürgern Schaden zugefügt.

Wenn die Regierung Einwände gegen die Beschwerde von Herrn Alexopoulos hat, sollte sie widerlegen und erklären, was genau mit der Sanierungsklausel passieren wird und ob die Anbieter dazu in der Lage sein werden die Preise nach Belieben ändern und Änderungen gemäß Artikel 2 vornehmen, um die Zahlung für die Energielieferung zu rechtfertigen.

Denn dies ist die Essenz, und ein einfaches „Wir sagen, dass dies nicht so ist“ von Regierungsbeamten reicht uns nicht aus. Eine vollständige Erklärung ist mit Beweisen und Argumenten erforderlich, wenn … es welche gibt.



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