25.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Zwischenrabatte storniert

Der Gesetzentwurf des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen, der im Parlament eingebracht wurde, schafft Zwischenrabatte, eines der Handelsmarketinginstrumente, ab.

Wie es in Artikel 6 des Gesetzentwurfs heißt, „werden Rabatte zwischenzeitlich gestrichen und es ist erlaubt, Waren anzubieten, deren Menge 50 % der in jedem Geschäft verfügbaren Gesamtmenge übersteigt.“

Die folgenden Fristen werden als Nachfristen definiert, während denen Der Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu reduzierten Preisen ist zulässig:

  1. Winterschlussverkauf, vom zweiten Montag im Januar bis Ende Februar,
  2. Sommerschlussverkauf vom zweiten Montag im Juli bis Ende August.

Das Angebot einer bestimmten Menge oder einer bestimmten Warengruppe zu reduzierten Preisen erfolgt ganzjährig. Bei der Platzierung von Angeboten (Aktien) müssen der anfängliche und der neue reduzierte Warenpreis an den Verkaufsstellen der angebotenen Produkte deutlich angegeben werden. Jede Preissenkungsmitteilung gibt den vorherigen Preis an, der vom Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum angewendet wurde, bevor der Preisnachlass erfolgte.

Vorheriger Preis ist der niedrigste Preis, der vom Verkäufer innerhalb eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor Anwendung der Ermäßigung angewandt wurde. Wenn ein Artikel weniger als 30 Tage auf dem Verkaufsmarkt ist, ist der vorherige Preis der niedrigste Preis, der vom Händler innerhalb von 10 Tagen vor Anwendung des Abschlags angewendet wurde. Wenn der Preisnachlass andauert, dann geben die Anschaffungskosten der Waren den Preis ohne Preisnachlass an, bis der erste Preisnachlass angewendet wird.

Dies gilt nicht für frische und verderbliche landwirtschaftliche Lebensmittel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verarbeitungsstufe innerhalb von 30 Tagen nach Ernte, Herstellung oder Verarbeitung unverkäuflich werden können.

Wie es in der Erläuterung heißt: „Zwischenperioden von Rabatten brachten nach den Berechnungen der Handelsbewegung und den Schätzungen der Handelswelt keine wesentlichen Vorteile für Händler und Verbraucher. Dementsprechend ist ein restriktives Verbot der Lieferung von Waren, die 50 % der Gesamtzahl der in jedem Geschäft verfügbaren Waren während des Verkaufs überschreiten, wirtschaftlich nicht logisch, behindert den Wettbewerb und beeinträchtigt das Wohl der Gesellschaft in unangemessener Weise.“



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